Muster-Betriebsvereinbarung: Bereitschaftsdienst im produzierenden Gewerbe

In Betrieben des produzierenden Gewerbes gibt es gewöhnlich einen Bereitschaftsdienst, der abrufbar ist, wenn es während einer Schicht ein Problem mit einer Maschine oder Produktionsanlage gibt. Damit das auch klappt, muss sich der Bereitschaftsdienst an einer bestimmten Stelle im Betrieb oder außerhalb des Betriebs aufhalten, um – wenn es erforderlich ist – unverzüglich, die Arbeit aufzunehmen. Das Arbeitszeitgesetz nennt neben dem Bereitschaftsdienst auch die „Arbeitsbereitschaft“. Im Gegensatz zum Bereitschaftsdienst handelt es sich um keine volle, die gesamte Aufmerksamkeit des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin beanspruchende Berufstätigkeit, wenn sich Beschäftigte in Zeiten wacher Achtsamkeit im Zustand der Entspannung im Betrieb für Arbeitseinsätze bereithalten. Um Ihre Kolleginnen und Kollegen in Sachen Bereitschaftsdienst gut zu unterstützen, einigen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber am besten auf eine Betriebsvereinbarung, in der Sie die Einzelheiten regeln.
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Friederike Becker-Lerchner

13.02.2026

Arbeitshilfen

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