Innerbetrieblicher Schadenausgleich
Schädigt ein Kollege einen anderen oder den Arbeitgeber, muss ein Ausgleich stattfinden – der sogenannte innerbetriebliche Schadenausgleich. Die Haftung wird hierbei durch den Verschuldensgrad bestimmt. Danach haften Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen folgendermaßen:

Friederike Becker-Lerchner
30.05.2025