Innerbetrieblicher Schadenausgleich

Schädigt ein Kollege einen anderen oder den Arbeitgeber, muss ein Ausgleich stattfinden – der sogenannte innerbetriebliche Schadenausgleich. Die Haftung wird hierbei durch den Verschuldensgrad bestimmt. Danach haften Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen folgendermaßen:
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Friederike Becker-Lerchner

30.05.2025

Arbeitshilfen

  • Innerbetrieblicher Schadenausgleich