Anleitung: Mitarbeiterbeschwerden bearbeiten
Gemäß § 85 Abs. 1 BetrVG müssen Sie als der Betriebsrat Mitarbeiterbeschwerden entgegennehmen und diese prüfen. Erachtet Sie diese für berechtigt, haben Sie beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken. Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie dabei vorgehen.
ADIUVA
01.11.2025