SCHWERPUNKTTHEMA
Nutzen Sie die letzten Monate Ihrer Amtszeit zur Vorbereitung der Wahlen
Ihre Schulungen als Betriebsrat sind ein leidiges Thema. Denn die Fortbildungen sorgen immer wieder für Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber. Schließlich lassen die meisten Arbeitgeber Schulungen nur im unbedingt notwendigen Rahmen zu. Manchmal kommen sie aber noch nicht einmal den gesetzlichen Regelungen nach. Dann ist Zoff programmiert. 2025 könnte ein Jahr sein, in dem es besonders viele Auseinandersetzungen rund um Weiterbildungsmaßnahmen gibt. Denn der eine oder andere Arbeitgeber wird Schulungen für das letzte Amtsjahr nicht mehr für notwendig halten. Damit Sie gerade jetzt adäquat auf die Vorhaben Ihres Arbeitgebers reagieren können, lesen Sie das Wichtigste zu Ihren Schulungsansprüchen im Folgenden.
Friederike Becker-Lerchner
11.08.2025
·
5 Min Lesezeit
Ihr Schulungsanspruch besteht
Zu den vorgenannten Aspekten kommen noch die politisch und wirtschaftlich unsicheren Zeiten hinzu, die viele Arbeitgeber insgesamt zu noch härteren Sparmaßnahmen veranlasst haben. Nichtsdestotrotz: Ihr gesetzlich manifestierter Schulungsanspruch besteht – und das trotz des letzten Jahres der Amtszeit.
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