Wahlvorstand für die Betriebsratswahl am deutschen Standort gewählt
Der Fall: Der Arbeitgeber, eine Fluggesellschaft, hat seinen Sitz in Malta und seine Konzernzentrale in Irland. Die Fluggesellschaft führt Flüge von und zu Flughäfen in europäischen Staaten durch. Und zwar unter maltesischer Flagge. Zudem unterhält der Arbeitgeber u. a. am Flughafen Berlin-Brandenburg einen Stationierungsort. Hier sind ein „Base Captain“ für die Beschäftigten im Cockpit und eine „Base Supervisorin“ für die Kabinenbeschäftigten tätig. Sie sind neben ihren Tätigkeiten als Pilot bzw. Flugbegleiterin die lokalen Ansprechpartner für die Mitarbeitenden, aber auch für das Flughafenpersonal. Denn sie üben diese Funktion zudem sowohl für die Flugaufsichtsbehörde als auch den Flughafenbetreiber aus. Die Angelegenheiten, die sie nicht erledigen können, werden vom Firmensitz auf Malta unter Einsatz elektronischer Kommunikation geregelt.
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