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Diese Kolleginnen und Kollegen haben einen Anspruch auf Weiterbildung

Seit dem 2.2.2025 sollen Ihre Kolleginnen und Kollegen, die mit künstlicher Intelligenz (KI) arbeiten, über entsprechende KI-Kompetenz verfügen. Das regelt Art. 4 der europäischen KI-Verordnung. Die Pflicht trifft Ihren Arbeitgeber dabei unabhängig von der Größe der Belegschaft.

Friederike Becker-Lerchner

01.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Auf diese Kompetenzen kommt es an

Nach Art. 4 haben Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dafür zu sorgen, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen über entsprechendes Wissen über KI verfügen. Das gilt auch für Unternehmen, die mit KI arbeiten. Die Schulungspflicht soll dazu führen, dass Ihre Kollegen Potenziale und Risiken erkennen und auf dieser Grundlage verantwortungsvoll entscheiden. Welche Schulungen im Einzelfall erforderlich sind, hängt von den jeweiligen Aufgaben Ihrer Kolleginnen und Kollegen ab. Ihre Kollegen sollten Kenntnisse über die zur Verfügung stehenden KI-Systeme haben und wissen, wie sie einen Prompt, also eine Aufgabe für ein KI-System, richtig formulieren. Zudem sollten sie die wichtigsten Risiken kennen.

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