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Darf unser Personalleiter gleichzeitig intern und extern ausschreiben?

Frage: Stellenausschreibungen wurden bei uns bis dato immer 14 Tage lang intern ausgeschrieben, bevor sie extern veröffentlicht wurden. Nun hat die Personalleitung gewechselt. Der neue Personalleiter möchte die interne und externe Ausschreibung gleichzeitig tätigen. Können wir uns dagegen wehren?

Friederike Becker-Lerchner

25.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Antwort: Verfahren richtet sich nach Vereinbarung

Grundsätzlich können Arbeitgeber frei entscheiden, wann, ob und wo eine zu vergebende Stelle ausgeschrieben wird. Etwas anderes gilt allerdings, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat sich auf eine interne Stellenausschreibung geeinigt haben (§ 93 BetrVG). Ihrer Schilderung nach haben Sie eine solche interne Stellenausschreibung mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart. Meist vereinbaren Betriebsräte und Arbeitgeber die interne Stellenausschreibung in einer Betriebsvereinbarung. Dann richtet sich das Verfahren der Ausschreibung nach den Vereinbarungen in der Betriebsvereinbarung. Die Tatsache, dass der neue Personalleiter gleichzeitig intern und extern ausschreiben möchte, ist dann danach zu beurteilen.

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