Betriebsratswahl 2026 - Wahltag

Betriebsratswahl und Arbeitszeit: Was Wahlvorstand und Beschäftigte jetzt unbedingt wissen müssen

Der Arbeitgeber zweifelt an der Freistellung. Beschäftigte fragen, ob sie für die Stimmabgabe „ausstempeln“ müssen. Und der Wahlvorstand steht zwischen Wahlorganisation und laufendem Betrieb.

ADIUVA

23.02.2026 · 2 Min Lesezeit

Mitten im Wahlprozess taucht oft dieselbe Frage auf: Zählt das alles eigentlich als Arbeitszeit? Die Antwort ist klar: Die Betriebsratswahl ist Arbeitszeit – mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Was das konkret für Wahlvorstand, Wahlhelfer und Wähler bedeutet, lesen Sie hier.

Wahlvorstand: Freistellung mit vollem Entgelt

Die Arbeit im Wahlvorstand ist keine Privatsache. Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Betriebsratswahl zählen als Arbeitszeit. Das bedeutet für Sie als Wahlvorstandsmitglied:

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