Betriebsrat beruft sich auf Mitbestimmungsrecht
Der Fall: Der Betriebsrat eines Süßwarenherstellers war der Ansicht, dass der BMTV für Angestellte, gewerbliche Arbeitnehmer und Auszubildende für die Süßwarenindustrie, in diesem Zusammenhang vor allem § 12 I A Nr. 10 BMTV, Anwendung finden und ihm ein zwingendes Mitbestimmungsrecht zusprechen würde. Dieser regelt:
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