Sie und viele Ihrer Kolleginnen und Kollegen erhalten zusätzlich zum Gehalt Sonder- und Einmalzahlungen. Die Beweggründe Ihres Arbeitgebers, Sonderzahlungen zu leisten, sind dabei meist sehr unterschiedlich. Da Sonderzahlungen auch immer wieder Auslöser für Auseinandersetzungen sind, vereinbaren die meisten Arbeitgeber heute klare arbeitsvertragliche Regelungen für die jeweiligen Zahlungen. Betreffen die Regelungen eine Vielzahl von Verträgen und handelt es sich also um eine kollektive Angelegenheit, greift Ihr Mitbestimmungsrecht in Sachen Lohn und Gehalt. Sie haben in diesen Fällen beste Möglichkeiten, mitzugestalten. Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten und handeln Sie günstige Bedingungen für Ihre Kollegen aus.

