Urteilsdienst für den Betriebsrat 16.05.2025

Sonderausgabe: Juni 2025

MOBILES ARBEITEN – Das mobile Arbeiten ist aus der Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Viele Beschäftigte profitieren davon. Sie können Job und Privates besser vereinen.

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So sind Sie zu beteiligen
Ohne die Corona-Pandemie hätte sich das mobile Arbeiten in den deutschen Unternehmen sicher nicht so schnell so weit entwickelt, wie das jetzt geschehen ist. Denn viele Arbeitgeber sind nun viel großzügiger als vor der Pandemie und ermöglichen es ihren Beschäftigten, die Arbeit von zu Hause aus zu erledigen. Unabhängig davon, ob ein Einzelner die Entwicklung begrüßt oder nicht, ist klar, dass sie berufliche Realität ist. Sie als Betriebsrat müssen die wichtigsten Parameter kennen und Ihre Mitbestimmung nutzen, damit Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin arbeitnehmerfreundliche Konzepte aufstellt.
So setzen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte durch
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie Sie Ihr Mitbestimmungsrecht im Rahmen des § 87 BetrVG ausüben können. Klar ist, dass Sie zunächst alle notwendigen Informationen benötigen, um überhaupt sinnvoll handeln zu können.
In welcher Form Ihr Arbeitgeber mobile Arbeit anbieten kann
Es gibt verschiedene Formen der Telearbeit. Allen ist gemein, dass der Kollege bzw. die Kollegin, der bzw. die mobil arbeitet, Arbeitnehmer des Betriebs ist. Die Telearbeiter werden deshalb aufgrund ihres Arbeitsvertrags tätig und sind an Weisungen gebunden. Welche unterschiedlichen Varianten der mobilen Arbeit infrage kommen, wenn Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin sich für Telearbeit entscheidet, lesen Sie im Folgenden.
Was im Vertrag alles zu berücksichtigen ist
Damit mobile Arbeit gut funktioniert, muss sie vor allem rechtssicher vereinbart werden. Sie als Betriebsrat sollten darauf achten, dass Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin die wesentlichen Anforderungen erfüllt bzw. beachtet. Welche das genau sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Diese Informationen und Argumente brauchen Sie
Als Betriebsrat können Sie Ihre Mitbestimmungsrechte und damit Ihre Aufgaben im Zusammenhang mit der Telearbeit nur richtig wahrnehmen, wenn Sie alle erforderlichen Informationen von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Auf welche Informationen Sie auf jeden Fall bestehen sollten und welche Vorteile die Telearbeit für alle Beteiligten hat, entnehmen Sie den folgenden Arbeitshilfen.
Das gilt für die Beschäftigten bei der mobilen Arbeit
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist ohne Einschränkung auch auf mobile Arbeitsverhältnisse anwendbar. Ein Telearbeitnehmer bzw. eine Telearbeitnehmerin bleibt Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin des Betriebs. Deshalb sind Sie als Betriebsrat für ihn/sie genauso zuständig wie für die Kollegen, die vor Ort in Ihrem Betrieb arbeiten. Telearbeiter sind sogar ausdrücklich im Gesetz als Arbeitnehmer genannt, für die Sie als Betriebsrat zuständig sind (§ 5 Abs. 1 BetrVG).
Denken Sie an diese Eckpunkte
Jeder Fall ist anders. Das gilt auch im Hinblick auf die Erledigung von Aufgaben im Homeoffice. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, wenn Kolleginnen und Kollegen auch bei Bestehen einer Betriebsvereinbarung ihre Vorstellungen von der Telearbeit in einer individuellen Vereinbarung regeln. Wie eine solche aussehen könnte, lesen Sie im Folgenden.

Arbeitshilfen

  • Muster-Schreiben: Vereinbarung zur Telearbeit
  • Muster-Betriebsvereinbarung: Telearbeit
  • Überblick: Ausstattung eines Telearbeitsplatzes
  • Übersicht: Vorzüge der Telearbeit
  • Checkliste: Wurden Sie zur Telearbeit richtig informiert?
  • Muster-Schreiben: Nachfordern von Unterlagen