Fallen bei Umstrukturierungen und Reorganisationen Arbeitsplätze weg, steht schnell eine betriebsbedingte Kündigung im Raum. Vergleichbares gilt, wenn die Arbeitszeiten von bestehenden Arbeitszeitkonten aufgebraucht sind und Kurzarbeit nicht infrage kommt. Dann sollten Sie als Betriebsrat sofort aktiv werden. Denn eine Kündigung ist zweifelsohne ein gravierender Einschnitt für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen. Nicht nur das Berufsleben verändert sich. Häufig ist auch das Privatleben betroffen. Erfahren Sie hier, worauf es für Sie als Betriebsrat in einer solchen Situation ankommt.
