Wie lang darf die Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis sein? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt: Es kommt auf den Einzelfall an (30.10.2025, Az. 2 AZR 160/24). Denn in einem befristeten Arbeitsverhältnis muss die vereinbarte Probezeit in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtdauer der Befristung stehen (§ 15 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)).
