Urteilsdienst für den Betriebsrat 22.11.2024

Nr. 23 | Dezember I 2024

Schwerpunktthema: Sexuelle Belästigung |
Sorgen Sie für guten Schutz vor Belästigung

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So können Sie als Betriebsrat Einfluss nehmen
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG) hat kürzlich eine wichtige Entscheidung über Ihre Mitbestimmungsrechte bei der Einführung von Desksharing getroffen (6.8.24, Az. 21 TaBV 7/24). Im Zusammenhang mit Ihrer Beteiligung beim Desksharing sowie auch bei einer Clean-Desk-Policy gibt es viele streitige Punkte. Diese Entscheidung schafft zumindest teilweise Klarheit in Bezug auf die Umsetzung einiger moderner Arbeitsplatzkonzepte. Die Einzelheiten zu kennen ist wichtig für Sie.
Hier kann eine Ungleichbehandlung bei einer Standortschließung erlaubt sein
Ziel von Sozialplänen ist es, die Nachteile bei Betriebsänderungen für Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen abzumildern. Fast immer finden sich in Sozialplänen umfangreiche Regelungen zur Zahlung von Abfindungen, wenn es um den Verlust des Arbeitsplatzes geht. Wird ein Betrieb etwa geschlossen und wird ein Mitarbeiter wirksam an einen anderen Standort versetzt, kann dieser Beschäftigte keine Kündigung oder Zahlung einer Abfindung verlangen. Das lässt sich einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Saarland entnehmen (26.6.2024, Az. 1 Sa 43/23).
Wie wirkt sich ein Betriebsübergang auf die Überlassungshöchstdauer aus?
Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestellt (BAG, 1.10.2024, Az. 9 AZR 264/23 (A)). Konkret fragt das BAG, wie die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelte Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten im Fall eines Betriebsübergangs beim Entleiher genau zu berechnen ist.
Sorgen Sie für guten Schutz vor Belästigung
Sexuelle Belästigung ist auch heutzutage immer noch ein weit verbreitetes Problem in den Unternehmen. Um Ihre Kolleginnen und Kollegen (überwiegend handelt es sich nach wie vor um Frauen) vor sexuellen Belästigungen zu schützen, ist in § 3 Abs. 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) der Schutz vor sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz festgeschrieben.
Was können wir tun, wenn die Geschäftsführung unsere Beteiligungsrechte ignoriert?
Frage: Wir haben seit Kurzem eine neue Geschäftsführung. Die ist auf uns als Betriebsrat nicht so gut zu sprechen. Immer häufiger übergeht sie unsere Beteiligungsrechte. So haben wir z. B. kürzlich zufällig erfahren, dass eine Kollegin aus der Belegschaft seit dem 15.11.2024 eine neue Tätigkeit in einer anderen Abteilung übernommen hat. Wir haben inzwischen bereits mehrfach darum gebeten, die Anhörung nachzuholen. Bis dato ignoriert der Arbeitgeber unser Anliegen allerdings. Im Grunde genommen sind wir mit Versetzung einverstanden. Wir möchten aber verhindern, dass unser Arbeitgeber unsere Mitbestimmungsrechte ignoriert. Denn auch auf unsere Frage nach Informationen zur Personalplanung wurden wir vertröstet.
Können wir eine Betriebsvereinbarung erzwingen?
Frage: In unserem Betrieb soll eine neue elektronische Schließanlage eingerichtet werden. Bei dem geplanten neuen System ist es möglich, nachzuverfolgen, wer ein Schloss aufgeschlossen hat. Unser Arbeitgeber kann also eine Kontrollfunktion nutzen. Wir sind prinzipiell nicht gegen die Anlage, weil in Betriebsräumen durchaus Werte gelagert sind und Diebstähle vor allem auch durch Dritte bestmöglich abgesichert werden sollen. Wir möchten allerdings eine Betriebsvereinbarung zu der elektronischen Schließanlage abschließen. Unser Arbeitgeber sperrt sich dagegen. Können wir eine solche trotzdem durchsetzen?
Keine Gutschrift für Betriebsratsarbeit im Urlaub
Als Betriebsrat haben Sie nach einer neuen Entscheidung keinen Anspruch auf eine Arbeitszeitgutschrift für Betriebsratstätigkeiten, die Sie in Ihrem Urlaub erledigen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt (13.6.2024, Az. 5 Sa 255/23).
Vereinbaren Sie wirkungsvolle Weiterbildungen
Als Betriebsrat haben Sie bei Angelegenheiten, die die berufliche Weiterbildung betreffen, ein Mitbestimmungsrecht (§ 98 BetrVG). Nutzen Sie Ihre Beteiligungsrechte und vereinbaren Sie gute Maßnahmen für Ihre Kollegen.
Schlüssel kurz vor Arbeitsantritt abgeholt: Arbeitsunfall?
Verunfallt ein Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause, handelt es sich meist um einen Arbeitsunfall. Nun musste das Bundesozialgericht (BSG) darüber entscheiden, ob es auch ein Arbeitsunfall ist, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin auf dem Rückweg von einer Privatfahrt noch schnell zu Hause stoppt, um dort z. B. die notwendigen Arbeitsschlüssel und Unterlagen für die Arbeit abzuholen und den Weg zur Arbeit dann fortzusetzen. Das Gericht entschied: Wer dabei verunfallt, kann das als Arbeitsunfall geltend machen (BSG, 26.9.2024, Az. B 2 U 15/22 R).

Arbeitshilfen

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  • Muster-Betriebsvereinbarung: Betriebliche Fortbildung