Urteilsdienst für den Betriebsrat 10.10.2025

NR. 21 | NOVEMBER I 2025

TOP-THEMA: NEBENTÄTIGKEITEN

Ihre Kollegen dürfen einer Nebentätigkeit nachgehen

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Einigungsstellenspruch kann nicht rückwirkend geheilt werden
Als Betriebsrat haben Sie bei der betrieblichen Lohngestaltung ein zwingendes Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG). Können Sie sich also in einem Punkt rund um die betriebliche Lohngestaltung nicht einigen, können Sie oder Ihr Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die dann verbindlich entscheidet. In einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ging es darum, ob ein tariflicher Einigungsstellenspruch wirksam ist, wenn der vom Einigungsstellenvorsitzenden übermittelte Spruch nicht vollständig alle Punkte enthält, die zuvor beschlossen worden waren (BAG, 20.5.2025, Az. 1 ABR 11/24).
Hier war der Arbeitnehmer nicht zur Rückzahlung verpflichtet
Investieren Arbeitgeber in eine teure Weiterbildung, sichern sie sich gern mit einer Rückzahlungsklausel ab, damit sie nach Ende der Weiterbildung auch von dem hinzugewonnenen Wissen profitieren. Mit solchen Rückzahlungsklauseln verpflichten sich die jeweiligen Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen, die Fortbildungskosten zurückzuzahlen, wenn sie das Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Frist nach Ende der Weiterbildung beenden. Allerdings kippen die Gerichte solche Rückzahlungsklauseln immer wieder. So auch im folgenden Fall, den das Landesarbeitsgericht Köln kürzlich zu entscheiden hatte (19.8.2025, Az. 7 SLa 647/24).
Beweiswert einer AU kann den Vortrag des Arbeitnehmers erschüttern
Der Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist hoch. Arbeitgeber können eine AU nicht so ohne Weiteres aushebeln. Jedoch gibt es auch hier Grenzen. So kann der Beweiswert auch durch den eigenen Sachvortrag eines Arbeitnehmers erschüttert werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt (3.6.2025, Az. 7 SLa 54/25).
Ihre Kolleginnen und Kollegen dürfen einer Nebentätigkeit nachgehen
Die durch die allgemeine Inflation gestiegenen Preise haben dazu geführt, dass immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit aufnehmen, weil ihr Gehalt nicht mehr ausreicht. Einigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gefällt das überhaupt nicht. Allerdings kann Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin Ihren Kolleginnen und Kollegen einen Nebenjob nicht generell verbieten. Er bzw. sie hat jedoch die Möglichkeit, die Aufnahme eines solchen Nebenjobs an Rahmenbedingungen wie z. B. eine vorherige Genehmigung zu knüpfen. Um Ihre Kolleginnen und Kollegen im Zweifel gut unterstützen zu können, lesen Sie im Folgenden das Wichtigste zu Nebenjobs.
Verfall des gesetzlichen Urlaubs kann ausgeschlossen werden
Im Fall einer sehr langen Arbeitsunfähigkeit kann der Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubs ausgeschlossen werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich entschieden (15.7.2025, Az. 9 AZR 198/24).
Inflationsausgleichsprämie durfte nicht unter Kündigungsvorbehalt gestellt werden
In der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 konnte Ihr Arbeitgeber jedem Arbeitnehmer eine Inflationsausgleichsprämie von maximal 3.000 € zahlen. Dabei war nicht klar, ob Arbeitgeber die Zahlung von einem Stichtag abhängig machen durften. Nun hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (21.5.2025, Az. 10 AZR 121/24).
Das Wichtigste, was Sie zur dienstlichen Nutzung eines Privatfahrzeugs wissen müssen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unternehmen Dienstreisen auch immer einmal wieder mit dem privaten Pkw. In der Praxis stellt sich deshalb die Frage: Sind Beschäftigte versichert, wenn sie das eigene Auto für solche Arbeitsausflüge nutzen? Inwieweit haftet der Arbeitgeber für unfallbedingte Schäden? Ausschlaggebend ist der direkte Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit.
Auch während Krankheit & Urlaub in diesem Fall Anspruch auf Zeitgutschrift
Müssen Kolleginnen und Kollegen für ihre Arbeit eine besondere Arbeitskleidung tragen und legen sie diese im Betrieb an, gehört die dafür benötigte Zeit zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit. In einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) setzten sich die Richter damit auseinander, ob Ihr Arbeitgeber die entsprechende Zeit auch vergüten muss, wenn die Kolleginnen oder Kollegen wegen Krankheit oder Urlaub überhaupt nicht arbeiten (BAG, 14.5.2025, Az. 9 AZR 215/24).

Arbeitshilfen

  • Muster-Betriebsvereinbarung zur Nutzung des Privatfahrzeugs für dienstliche Zwecke