Wer sich noch in Probezeit befindet, sollte besser nicht den Versuch unternehmen, einen Betriebsrat zu gründen. Denn wer das tut und dem deshalb oder auch aus anderen Gründen während der Probezeit gekündigt wird, der kann sich nicht auf den besonderen Kündigungsschutz berufen. Das lässt sich einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) München entnehmen (20.8.2025, Az. 10 SLa 2/25).

