Urteilsdienst für den Betriebsrat 27.09.2024

Nr. 19 | Oktober I 2024

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Kündigung wegen Konsums von Kokain am Arbeitsplatz
Der Konsum von Kokain während der Arbeitszeit auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die arbeitsrechtlichen Pflichten. Dieser wichtige Grund berechtigt den Arbeitgeber, das jeweilige Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen. Das gilt auch bei einem dringenden Tatverdacht gegenüber einem Mitglied des Betriebsrats. Das hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt (6.5.2024, Az. 4 Sa 446/23).
Arbeitgeber darf Urlaubsanspruch im Sabbatjahr kürzen
Längere Auszeiten vom Job erfreuen sich seit Jahren immer größerer Beliebtheit. Die meisten Arbeitnehmer bleiben ihrem Arbeitsplatz zwischen 3 und 12 Monaten fern. Immer wieder kommt es allerdings im Vorfeld im Hinblick auf die Konditionen zu Meinungsdifferenzen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt, dass Arbeitgeber den Urlaub aufgrund eines Sabbaticals kürzen dürfen (16.2.2024, Az. 1 Sa 1108/23).
Fehlt die Übersetzung, ist das eine Benachteiligung
In fast allen Betrieben sind heutzutage auch ausländische Kolleginnen und Kollegen tätig. Selbstverständlich dürfen diese auch an den Betriebsratswahlen teilnehmen. Allerdings sind nicht immer alle ausländischen Kolleginnen und Kollegen der deutschen Sprache so hinreichend mächtig, dass sie die Wahlunterlagen lesen und verstehen können. In dieser Situation ist der Wahlvorstand gefordert. Er hat dafür zu sorgen, dass die Betriebsratswahlen ordnungsgemäß erfolgen. Was passiert, wenn der Wahlvorstand es nicht schafft, eine Übersetzung der komplizierten Wahlunterlagen für ausländische Kolleginnen und Kollegen anfertigen zu lassen und zur Verfügung zu stellen, lesen Sie im Folgenden (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 9.2.2024, Az. 10 TaBV 51/23).
Kann eine Kollegin ihre Kündigung wieder wirksam zurücknehmen?
Frage: Eine langjährige Kollegin hat ihr Arbeitsverhältnis vor einiger Zeit gekündigt. Ihre Kündigungsfrist ist 4 Monate, da unser Arbeitgeber mit ihr im Arbeitsvertrag vereinbart hat, dass die verlängerte Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 2 BGB sowohl für arbeitgeberseitige als auch für arbeitnehmerseitige Kündigungen gilt. Nun hat sich die Kollegin überlegt, dass ihre Eigenkündigung ein Fehler war. Sie möchte ihre Kündigung gern revidieren. Hat die Kollegin einen Anspruch, dass unser Arbeitgeber sie weiterbeschäftigen muss?
Die neue KI-Verordnung der Europäischen Union (EU) ist da
Das Thema künstliche Intelligenz (KI) beschäftigt immer mehr Arbeitgeber immer intensiver. KI hat in vielen Unternehmen längst Einzug gehalten. Der Einsatz von KI beeinflusst häufig die Arbeitsabläufe. Er wirkt sich damit unmittelbar auf Ihre Kolleginnen und Kollegen aus. Als Betriebsrat sollen Sie sowohl die datenschutzrechtlichen Aspekte als auch Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Leistungs- und Verhaltenskontrolle im Blick haben und versuchen, etwaige Risiken mithilfe Ihrer Beteiligungsmöglichkeiten zu minimieren. Darüber hinaus sollten Sie ab sofort auch überwachen, dass Ihr Arbeitgeber die neue KI-Verordnung der EU berücksichtigt. Diese ist am 2.8.2024 in Kraft getreten.
Muster-Betriebsvereinbarung zur Nachwuchsförderung
Zwischen der Geschäftsführung der ... (Name des Betriebs) und dem Betriebsrat der ... (Name des Betriebs) wird folgende Betriebsvereinbarung zur Nachwuchsförderung getroffen:
Abmahnung auch noch nach 7 Monaten möglich
Möchte ein Arbeitgeber ein pflichtwidriges Verhalten abmahnen, sollte er zeitnah reagieren. Eine zügige Abmahnung werden die meisten Kollegen eher ernst nehmen. Allerdings ist auch eine späte Abmahnung rechtlich möglich (LAG Rheinland-Pfalz, 21.3.2024, Az. 5 Sa 34/23).
Das sind Ihre Mitbestimmungsrechte, wenn Ihr Arbeitgeber freiwillige Leistungen kürzen will
Sonderzahlungen sind immer wieder der Auslöser für Auseinandersetzungen. Deshalb vereinbaren die meisten Arbeitgeber heute klare arbeitsvertragliche Regelungen für die jeweiligen Zahlungen. Betreffen diese eine Vielzahl von Verträgen, handelt es sich um eine kollektive Angelegenheit. Ihr Mitbestimmungsrecht in Sachen Lohn und Gehalt greift. Das gilt allerdings vor allem, wenn es um die für Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen unangenehmen Streichungen geht, nur eingeschränkt.
Wie kann unser Arbeitgeber ein ehrliches, aber dennoch wohlwollendes Zeugnis ausstellen?
Frage: In unserem Betrieb ist es kürzlich zu einer Auseinandersetzung zwischen unserem Arbeitgeber und einem ehemaligen Kollegen über dessen Zeugnis gekommen. Unser früherer Kollege vertrat die Auffassung, dass das Zeugnis nicht gut genug sei. Unser Arbeitgeber hielt dem entgegen, dass er ein wohlwollendes Zeugnis ausgestellt habe. Zudem müsse er Wohlwollen hin oder her bei der Wahrheit bleiben. Im Grunde genommen moniert er, dass viele Arbeitszeugnisse nicht mehr aussagekräftig sind. Um entsprechende Streitigkeiten in Zukunft zu vermeiden, wollen wir als Betriebsrat ein grundsätzliches Gespräch mit unserem Arbeitgeber führen. Wir fragen uns deshalb, wie wir positiv Einfluss auf Arbeitszeugnisse nehmen können. Können Sie helfen?
Wirksame Kündigung trotz Verwendung eines falschen Firmenstempels
Kündigt ein Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers während der Probezeit, führt die Verwendung eines falschen Firmenstempels nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Aussteller der Kündigung […]

Arbeitshilfen

  • Musterfragen: KI
  • Muster-BV: Nachwuchsförderung