Der Konsum von Kokain während der Arbeitszeit auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die arbeitsrechtlichen Pflichten. Dieser wichtige Grund berechtigt den Arbeitgeber, das jeweilige Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen. Das gilt auch bei einem dringenden Tatverdacht gegenüber einem Mitglied des Betriebsrats. Das hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt (6.5.2024, Az. 4 Sa 446/23).

