Bevor Ihr Arbeitgeber einen neuen Kollegen oder eine neue Kollegin einstellt, wird er immer versuchen, sich ein möglichst gutes Bild von seinen bzw. ihren Fähigkeiten und Charaktereigenschaften zu machen. Dazu vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen gerne einen oder manchmal auch mehrere Tage Probearbeit. Sollte es dann später zum Arbeitsvertrag kommen, kommt schnell die Frage auf, ob die Dauer der Probearbeit als Arbeitsverhältnis gilt und auf die Probezeit anzurechnen ist. Damit hat sich kürzlich das Landesarbeitsgericht Thüringen beschäftigt (4.6.2025, Az. 4 Sa 281/22).
