Hat ein Kollege bzw. eine Kollegin am Ende einer Betriebsratswahl das Gefühl, dass seine/ihre Stimme zu Unrecht für ungültig erklärt wurde, kann er bzw. kann sie die Betriebsratswahl anfechten. Darüber, welche Auswirkungen das falsche Falten eines Stimmzettels hat, musste das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung befinden (22.1.2025, Az. 7 ABR 1/24).
