Urteilsdienst für den Betriebsrat 30.05.2025

Nr. 12 | Juni II 2025

Top-Thema: ARBEITNEHMERHAFTUNG – Das gilt bei Sach- und Vermögensschäden

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Kryptogeld kann Teil des Arbeitsentgelts sein
Kryptowährungen sind kein gesetzliches Zahlungsmittel. Sie lassen sich aber mittlerweile auf zahlreichen Internetplattformen nutzen. Deshalb greifen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, vor allem sogenannte Start-up-Unternehmer, immer häufiger darauf zurück und setzen sie als Teil des Entgelts ein. Ob das in Ordnung ist, musste nun kürzlich das Bundesarbeitsgericht (BAG) beurteilen. Es hat eine differenzierte Antwort gefunden (16.4.2025, Az. 10 AZR 80/24). Aber lesen Sie selbst.
Vorzeitige Bekanntmachung der Wahlvorschlagsliste ist kein Anfechtungsgrund
Der Wahlvorstand ist für die Durchführung der Betriebsratswahl zuständig. Macht er in diesem Rahmen die Wahlvorschlagsliste im vereinfachten einstufigen Wahlverfahren des Betriebsrats vor Ablauf der gesetzlichen Frist bekannt, begründet dies noch nicht die Anfechtbarkeit der Wahl. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt (27.11.2024, Az. 7 ABR 32/23).
Hier durfte dem Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden
Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz sind leider keine Seltenheit. Es handelt sich vielmehr um ein ernst zu nehmendes Problem. Für die Betroffenen hat es meist gravierende Auswirkungen. Und es kann zudem auch gravierende Auswirkungen für die Unternehmenskultur haben. Um die Beschäftigten besser zu schützen, ist in § 3 Abs. 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) der Schutz vor sexuellen Belästigungen festgeschrieben worden. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine sichere Umgebung zu schaffen. Wie ernst sie das nehmen sollten, sehen Sie auch an der folgenden Entscheidung. Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin hat die fristlose Kündigung eines Rabbiners der Jüdischen Gemeinde Berlin wegen sexueller Belästigung bestätigt (27.3.2025, Az. 58 Ca 6242/23).
Wenn jemandem ein Fehler unterläuft: Das gilt bei Sach- und Vermögensschäden
So gewissenhaft Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen auch sein mögen, es kann immer einmal etwas schiefgehen. Das lässt sich realistischerweise nicht vermeiden. Entsteht dabei ein Schaden, stellt sich schnell die Frage, wer für einen solchen Schaden haften muss. Im Arbeitsleben werden Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen insoweit ein wenig entlastet, nämlich vom Grundsatz der beschränkten Arbeitnehmerhaftung.
Schadenersatz nach DSGVO
Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen können nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unter Umständen Schadenersatz verlangen, wenn Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin Ihre personenbezogenen Daten mit einem Personalverwaltungssystem in eine Cloud auf einem amerikanischen Server hochlädt. Mit einem entsprechenden Fall musste sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich auseinandersetzen und es entschied zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (8.5.2025, Az. 8 AZR 209/21).
Wann nicht genommene Pausen als bezahlte Überstunden gelten
Das kommt gerade bei Ärzten in Krankenhäusern immer wieder vor: Wegen zu hoher Arbeitsbelastung verzichten sie auf ihre Pause. Das ist bereits schlimm genug. Denn in den meisten Fällen werden sie sie dringend benötigen. Doch was passiert, wenn die Pausen in so einem Fall auch noch von der Arbeitszeit abgezogen werden? Darauf findet die folgende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) eine Antwort (12.2.2025, Az. 5 AZR 51/24). Dabei stärken die Richter die Rechte Teilzeitbeschäftigter.
Ehemaliger Arbeitnehmer muss Detektivkosten von über 21.000 € tragen
Wer bei der Arbeitszeit betrügt, riskiert ganz klar eine fristlose Kündigung. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber in dem Fall, dass er eine Überwachung durch einen Detektiv in Gang setzt, um einem möglichen Arbeitsbetrug auf die Schliche zu kommen, Ersatz der notwendigen Detektivkosten verlangen (Landesarbeitsgericht Köln, 11.2.2025, Az. 7 Sa 635/23).

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