Kryptowährungen sind kein gesetzliches Zahlungsmittel. Sie lassen sich aber mittlerweile auf zahlreichen Internetplattformen nutzen. Deshalb greifen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, vor allem sogenannte Start-up-Unternehmer, immer häufiger darauf zurück und setzen sie als Teil des Entgelts ein. Ob das in Ordnung ist, musste nun kürzlich das Bundesarbeitsgericht (BAG) beurteilen. Es hat eine differenzierte Antwort gefunden (16.4.2025, Az. 10 AZR 80/24). Aber lesen Sie selbst.
