Urteilsdienst für den Betriebsrat 07.01.2026

NR. 02 | JANUAR II 2026

TOP-THEMA: VORSCHLAGSWESEN –

Spornen Sie Ihre Kollegen an, Prozesse zu verbessern

Download PDF
Teilzeitkräfte dürfen nicht benachteiligt werden
Wird eine tarifliche Mehrarbeitsvergütung an die wöchentliche Arbeitszeit geknüpft, muss eine eventuell geringere Arbeitszeit von Teilzeitkräften berücksichtigt werden. Denn Teilzeitkräfte haben einen Anspruch auf Zuschläge für Mehrarbeit. Und zwar ohne dass die Tarifparteien zunächst etwaige diskriminierende Regelungen nachbessern müssen (Bundesarbeitsgericht (BAG), 26.11.2025, Az. 5 AZR 118/23).
Betriebsräte begünstigt: Geschäftsführer haftet für Gehaltsprivilegien
Geschäftsführer haben weitreichende Pflichten. Das geht auch aus dieser Entscheidung hervor. Verletzen sie ihre Überwachungs- und Kontrollpflichten, riskieren sie unter Umständen ihren Job. Das gilt zumindest, wenn sie von Unregelmäßigkeiten erfahren oder solche sogar mitunterzeichnen, ohne tätig zu werden und für Berichtigung zu sorgen (Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main, 20.11.2025, Az. 5 U 15/24).
BAG kippt Urlaubsberechnung nach Kalendertagen
Wie viele Urlaubstage stehen Ihnen tatsächlich zu? Gerade bei Schichtarbeit und unterschiedlichen Dienstzyklen herrscht darüber immer wieder Unsicherheit. Der Urlaubsanspruch und dessen Erfüllung berechnet sich dabei auf der Grundlage von Arbeitstagen und nicht von Kalendertagen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Fall eines Notfallsanitäters (19.8.2025, Az. 9 AZR 216/24).
Spornen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen an, Prozesse zu verbessern
Unternehmen müssen sich heute schneller denn je neuen Gegebenheiten anpassen. Natürlich geht es dabei auch immer darum, Prozesse nicht nur zu verändern, sondern vielmehr zu verbessern. Dazu sind die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen auf Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen in der Belegschaft angewiesen. Schließlich kennen die Kolleginnen und Kollegen, die einzelne Prozesse umsetzen, diese viel besser als alle anderen. Sie können deshalb das Verbesserungspotenzial schneller erkennen. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, sollen im Rahmen eines betrieblichen Vorschlag- und Verbesserungswesens von den Kolleginnen und Kollegen beantwortet werden.
Wann ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auf den Referenzzeitraum anzurechnen ist
Die Höhe des Mutterschutzlohns richtet sich nach § 18 Satz 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) grundsätzlich nach dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten 3 Monate. Das gilt normalerweise auch, wenn die Frau vor dem Berechnungszeitraum mehr oder weniger verdient hat. Dieser Durchschnittsverdienst wird nur ausnahmsweise dann nicht zugrunde gelegt, wenn die Vergütung der betroffenen Arbeitnehmerin in ungewöhnlichem Maß schwankt. In diesem Fall ist dann auf den Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate abzustellen. Wie sich eine Winterzulage, die über 3 Monate geleistet wird, auf den Referenzzeitraum auswirkt, musste jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheiden (9.9.2025, Az. 5 AZR 286/24).
Arbeitnehmer verursacht Schaden
Verursacht ein Kollege bzw. eine Kollegin bei der Arbeit einen Schaden, haftet er bzw. sie für einen entstandenen Schaden nur dann in vollem Umfang, wenn er bzw. sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Darüber hinaus kann im Zweifel auch ein Mitverschulden Ihres Arbeitgebers die Haftung verringern. Wann das konkret gegeben sein kann, lässt sich einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen entnehmen (4.4.2025, Az. 14 SLa 729/24).
Dienstwagen bleibt Arbeitnehmer hier auch bei langer Krankheit ohne zusätzliche Kosten erhalten
Ein auch zur privaten Nutzung überlassener Dienstwagen gilt stets als Teil der Vergütung Ihres jeweiligen Kollegen bzw. Ihrer Kollegin. Ihr Arbeitgeber kann einen Firmenwagen deshalb zurückfordern, wenn der Vergütungsanspruch entfällt, z. B. wegen der Inanspruchnahme einer Elternzeit oder auch einer langen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Verzichtet er allerdings in einer solchen Situation auf die Rückforderung, obwohl er einen entsprechenden Anspruch hätte, darf er nicht ohne Weiteres die Übernahme der Leasingraten vom Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin verlangen (Landesarbeitsgericht Hessen, 16.5.2025, Az. 10 SLa 1164/24).

Arbeitshilfen

  • Übersicht: Berechtigte Gründe für die Ablehnung
  • Übersicht: So haften Beschäftigte für Schäden
  • Muster-Betriebsvereinbarung: So regeln Sie die Einführung eines neuen IT-Systems sinnvoll