Urteilsdienst für den Betriebsrat 16.12.2024

Nr. 01 | Januar I 2025

Top-Thema: Rückzahlungsklauseln – Wie lange Ihr Arbeitgeber Ihre Kolleginnen und Kollegen nach einer Fortbildung binden darf

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BAG: Mehr Flexibilität bei betrieblichen Arbeitspausen
Verlangen die betrieblichen Erfordernisse eine flexible Pausengestaltung, kann eine Information zum Beginn der jeweiligen betrieblichen Pausen ausreichen. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen müssen spätestens zu Beginn ihrer Pause wissen, „dass und wie lange“ sie eine Erholungspause haben. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich entschieden (21.8.2024, Az. 5 AZR 266/23).
Umkleidezeiten sind auch bei Krankheit und Urlaub zu gewährleisten
Zählt die Zeit, die Ihre Kolleginnen und Kollegen für das An- und Ablegen der Arbeitskleidung benötigen, zur Arbeitszeit bzw. sieht ein Tarifvertrag für diese Zeiten eine Zeitgutschrift vor, hat Ihr Arbeitgeber diese auch während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit oder während eines Urlaubs zu gewähren. Und zwar selbst dann, wenn der anwendbare Tarifvertrag eine entsprechende Regelung pro Schicht trifft. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden (16.8.2024, Az. 4 Sa 339/20).
Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht ausgeschlossen werden
Teilzeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer dürfen gegenüber Vollzeitkräften nicht grundlos benachteiligt werden. Das gilt auch in Bezug auf Regelungen im Tarifvertrag. So darf eine tarifliche Regelung zur Altersfreizeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 58. Lebensjahr Teilzeitbeschäftigte grundsätzlich nicht ausschließen. Eine solche tarifliche Regelung verstoße gegen das gesetzliche Benachteiligungsverbot von Teilzeitkräften, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung (9.7.2024, Az. 296/20).
Wie lange Ihr Arbeitgeber Ihre Kolleginnen und Kollegen nach einer Fortbildung binden darf
Beim Geld hört die Freundschaft auf – auch im Arbeitsverhältnis. Gerade beim Thema Weiterbildung und Fortbildung achten die Arbeitgeber penibel auf jeden Cent. Aber auch im Hinblick auf Sonderzahlungen stellen die Arbeitgeber fast immer sicher, dass sie keinen Euro zu viel bezahlen. In solchen Fällen haben Ihre Kolleginnen und Kollegen es schnell mit Rückzahlungsklauseln zu tun. Das Wichtigste, was Sie zu diesem Thema wissen müssen, lesen Sie im Folgenden.
Behandelnde Ärztin kann sachverständige Zeugin sein
Das passiert immer wieder: Der Arbeitgeber zweifelt eine vom Arbeitnehmer vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) an. In einem solchen Fall kommt es immer wieder vor, dass der Arbeitnehmer die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nachweisen muss. Das kann nach einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin durch die Vernehmung der behandelnden Ärztin als sachverständige Zeugin geschehen (19.3.2024, Az. 22 Ca 8667/23).
Müssen wir unsere Arbeitszeitkonten einsetzen?
Frage: Unser Arbeitgeber hat uns angekündigt, dass er für 2 Monate Kurzarbeitergeld beantragen möchte. Er plant, dieses auf 100 % aufzustocken. Dazu möchte er auf Rückstellungen für Überstunden zurückgreifen. Er verlangt deshalb, dass unsere Kolleginnen und Kollegen ihre Zeitwertkonten vor Beginn der Kurzarbeit auf null bringen. Darf er das anordnen? Wie sieht es mit Konten aus, die länger als 12 Monate bestehen? Müssen diese Zeitguthaben auch eingebracht werden?
Darf der Betriebsrat für die Gewerkschaft werben?
Frage: Wir als Betriebsrat sind neulich von der Gewerkschaft angeschrieben worden mit der Bitte, für eine Petition der Gewerkschaft zu anstehenden Tarifverhandlungen Werbung im Betrieb zu machen. Wir wären grundsätzlich bereit, das Vorhaben der Gewerkschaft zu unterstützen, sind uns allerdings nicht sicher, ob wir das überhaupt dürfen. Wie ist die Rechtslage?
Kein Anspruch auf Schadenersatz aus reiner Sorge vor Datenmissbrauch
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt, dass die Sorge vor einem Datenmissbrauch grundsätzlich ein immaterieller Schaden i. S. v. Art. 82 Abs. 1 DSGVO sein könne. Die bloße Äußerung entsprechender Befürchtungen und der Hinweis auf Spannungen mit dem Auskunftsverpflichteten reiche jedoch nicht aus, um einen solchen Schaden darzulegen (BAG, 20.6.2024, Az. 8 AZR 124/23).
Hier hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Bezahlung der Rufbereitschaft
Sind Ihre Kollegen verpflichtet, in ihrer Freizeit telefonisch erreichbar zu sein, um im Notfall kurzfristig die Arbeit aufzunehmen, stellt sich die Frage: Zählt lediglich die Zeit eines tatsächlichen Einsatzes zur Arbeitszeit oder ist die gesamte Zeit als Arbeitszeit zu vergüten? Die Frage beschäftigte kürzlich das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (16.4.2024, Az. 3 SLa 10/24).

Arbeitshilfen

  • Übersicht: Bindungsfristen
  • Muster-Formulierung: Rückzahlungsklausel
  • Muster-Betriebsvereinbarung: Elektronische Personalakte