Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement für Betriebsräte 14.02.2025

Sonderausgabe: März 2025

SONDERAUSGABE: ARBEITSSCHUTZAUSSCHUSS (ASA) –Nutzen Sie aktiv den ASA, um die Interessen Ihrer Kollegen in Sachen Arbeitsschutz und Gesundheit zu vertreten.

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Der Arbeitsschutzausschuss: Entstehung, Hintergründe und Aufgaben
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein zentrales Gremium in Unternehmen, das sich mit der Gestaltung und Umsetzung von Arbeitsschutz- und Gesundheitsmaßnahmen befasst. Für Betriebsräte wie Sie ist die Arbeit im ASA eine entscheidende Gelegenheit, die Interessen Ihrer Kollegen aktiv zu vertreten und die Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern. Was wissen Sie als Betriebsrat über die Entstehung, Hintergründe und Aufgaben des ASA? Erfahren Sie, warum dieses Gremium eine so bedeutende Rolle im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz spielt.
Beim ASA ist das Gesetz ganz klar!
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) spielt eine zentrale Rolle für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Kollegen am Arbeitsplatz. Als Betriebsrat sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf den ASA kennen und umsetzen. Doch welche gesetzlichen Grundlagen regeln den ASA und was sollten Sie tun, wenn der Arbeitgeber sich nicht an die Vorgaben hält? Ein Überblick mit Handlungstipps.
6 Beispiele aus unterschiedlichen Branchen, wie ein guter ASA wirken kann
Falls Sie als Betriebsrat im Jahr 2024 auch das ein oder andere Mal an der Bedeutung und dem Einfluss des ASA in Ihrem Betrieb gezweifelt haben, dann wird Sie dieser Artikel hoffnungsvoll stimmen. Die nachfolgenden 6 Beispiele zeigen, wie der ASA auch laufen kann. Vielleicht ist der eine oder andere Impuls dabei, wie Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber mehr aus Ihrem Ausschuss herausholen können.
Den ASA als Mitglied richtig nutzen: Das geht, wenn Sie als Betriebsrat diese Fakten kennen
Als Betriebsrat spielen Sie eine wichtige Rolle im Arbeitsschutzausschuss (ASA). Um Ihre Aufgaben effektiv wahrzunehmen, sollten Sie die gesetzlichen Vorgaben und bewährten Praktiken für ASA-Sitzungen kennen. Dazu gehört die Sitzungshäufigkeit, die Vorbereitung und Durchführung von ASA-Sitzungen, Protokollführung und Nachbereitung sowie die Rechte und Pflichten von Ihnen als Betriebsrat und auch die der anderen ASA-Mitglieder. Folgender Artikel soll Ihnen dabei helfen, Ihr Wissen über den ASA zu vertiefen und die kommenden ASA-Sitzungen besser mitzugestalten. Schließlich geht es hier immer um die Sicherheit und die Gesundheit Ihrer Kolleginnen und Kollegen.
Was Sie tun können, wenn der Arbeitgeber keinen ASA einrichtet
§ 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist eigentlich eindeutig: Der Arbeitgeber hat in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden. Gleichwohl gibt es Arbeitgeber, die dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat bereits vor gut 10 Jahren entschieden, was Sie in so einem Fall tun können und welche Möglichkeiten Sie nicht haben (15.4.2014, Az. 1 ABR 82/12).
Achten Sie als Betriebsrat darauf, dass ASA und BGM Hand in Hand arbeiten
Gesunde Strukturen, Arbeitsbedingungen, Gesundheitsförderung und Sicherheit gehören zusammen. In vielen Unternehmen wird der Arbeitsschutz deutlich professioneller betrieben als das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM). Als Betriebsrat haben Sie eine wichtige Rolle bei der Verknüpfung des ASA mit dem BGM. Hier erfahren Sie, wie Sie diese beiden Bereiche effektiv miteinander verbinden und welche Maßnahmen Sie als Betriebsrat ergreifen können.
„Was tun? ASA wird ständig verschoben“
Frage: „Wir sind ein kleines, mittelständisches Unternehmen und stellen Kunststoffteile her. Arbeitsschutz wird bei uns nicht sonderlich großgeschrieben, was uns als Betriebsrat ärgert und auch viel Arbeit macht. Unser Arbeitgeber hat 2024 die ASA-Sitzungen ständig verschoben oder kurzfristig abgesagt, sodass wir rückblickend nur 2 Sitzungen hatten. Als Betriebsrat finden wir den ASA wichtig, zumal wir dann auch unsere externe Sifa und den Betriebsarzt sehen. Was können wir als Betriebsrat dagegen tun, damit das 2025 nicht so weitergeht?“
„Sifa und Betriebsarzt fehlen bei der ASA-Sitzung“
Frage: „Wir sind ein Unternehmen mit 200 Mitarbeitern und haben keinen eigenen Betriebsarzt oder eine fest angestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese sind immer nur stundenweise im Haus und nehmen nicht immer an den ASA-Sitzungen teil. Somit sehen wir als Betriebsrat manchmal unsere Sifa und den Betriebsarzt monatelang nicht. Für die Arbeit im ASA wäre aus unserer Sicht als Betriebsrat das Wissen der beiden enorm wichtig. Wie können wir ihre Anwesenheit durchsetzen?“
Regeln Sie die Arbeit des ASA durch eine Betriebsvereinbarung
Als Betriebsrat haben Sie die Möglichkeit, eine Betriebsvereinbarung zum Arbeitsschutzausschuss (ASA) abzuschließen, um dessen Arbeit und Aufgaben klar zu regeln. Hier finden Sie ein Muster für eine solche Betriebsvereinbarung, die Sie in Ihrem Betrieb nutzen können.
Die Rolle des ASA bei der GB Psych
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) spielt eine zentrale Rolle bei der Durchführung und Auswertung der psychischen Gefährdungsbeurteilung (GB Psych). Ihre Aufgabe ist es, die Interessen der Kollegen zu vertreten und sicherzustellen, dass die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz angemessen berücksichtigt wird. Hier finden Sie konkrete Handlungsempfehlungen:

Arbeitshilfen

  • Muster-Betriebsvereinbarung: Aufgaben des ASA
  • Übersicht: ASA-Protokoll – wichtige Inhalte & Übersicht: Rechte und Pflichten der ASA-Mitglieder