S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung 19.11.2025

Sonderausgabe: Prüfpflichten

Bei jedem neuen oder frei werdenden
Arbeitsplatz muss Ihr Arbeitgeber prüfen, ob ein schwerbehinderter Mitarbeiter hierfür infrage kommt.

Download PDF
Ihr Arbeitgeber hat diese Prüfpflichten bei der Besetzung: Kontrollieren Sie, ob er sich daran hält
Vor jeder Einstellung steht die Planung, mit der festgelegt wird, wie die ideale Personalie aussieht. Dabei darf Ihr Arbeitgeber eines keinesfalls vergessen: Schafft er neue Arbeitsplätze im Unternehmen oder wird ein Arbeitsplatz frei, hat er jedes Mal zu prüfen, ob er die jeweilige Stelle mit einem schwerbehinderten Mitarbeiter besetzen kann. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Arbeitgeber diese Pflicht nicht vergisst und richtig erfüllt.
Einstellung schwerbehinderter Kollegen? Überzeugen Sie Ihren Arbeitgeber
Viele Arbeitgeber scheuen vor der Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmer zurück und sind wenig aufgeschlossen für Ihren Standpunkt als Schwerbehindertenvertretung. Werden Sie mit dieser Haltung der Unternehmensleitung konfrontiert, sollten Sie an die zahlreichen Vorteile der Einstellung Schwerbehinderter erinnern.
Sie sind dabei: Ihre Beteiligung rund um die Vorstellungsgespräche
Ihr Arbeitgeber möchte sich von Ihnen bei der Auswahl für die Vorstellungsgespräche nicht in die Karten blicken lassen? Das muss er aber! Ihre Beteiligung am Auswahlverfahren schließt auch ein, dass Ihr Arbeitgeber die SBV über die geplante Auswahl und über beabsichtigte Vorstellungsgespräche unterrichtet.
Achten Sie darauf, dass die Unternehmensleitung abgelehnte Bewerber korrekt anschreibt
Ist die Auswahl getroffen, sagt Ihr Unternehmen allen anderen Bewerbern ab. Nur wenn die Unternehmensleitung bei der Absage schwerbehinderter Bewerber richtig vorgeht, kann das Bewerbungsverfahren ohne unangenehme Folgen abgeschlossen werden. Hilfreich ist es deshalb, wenn Sie als Fachfrau oder Fachmann Unterstützung leisten.
Wer bekommt die Stelle? So nehmen Sie Einfluss auf die Entscheidung
Am Ende des Bewerbungsverfahrens trifft der Arbeitgeber schließlich die Entscheidung über die Besetzung der Stelle. Auch das darf er nicht, ohne Sie zu beteiligen. In dieser Phase des Recruitings haben Sie damit noch einige Möglichkeiten, die Auswahl zu beeinflussen.
So sorgen Sie mit dem Arbeitgeber für eine rundum diskriminierungsfreie Suche
Geht es an die konkrete Stellenausschreibung, sollten Sie sich möglichst umfassend einbringen. Sorgen Sie dafür, dass schwerbehinderte Kandidatinnen und Kandidaten von vornherein diskriminierungs- und barrierefrei am Bewerbungsverfahren teilnehmen können.
Schritt für Schritt: So muss Ihr Arbeitgeber Sie im gesamten Verfahren beteiligen
Haben Sie eine Unternehmensleitung, die bei der einen oder anderen Station einer Einstellung gerne „vergisst“, die Schwerbehindertenvertretung ordnungsgemäß zu beteiligen? Dann sollten zumindest Sie den Überblick behalten und Ihren Arbeitgeber ggf. auf die fehlende Beteiligung hinweisen. Dabei hilft Ihnen die folgende Darstellung der wichtigsten Schritte während des Recruiting-Verfahrens.

Arbeitshilfen

  • Einstellung Schwerbehinderte