S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung 20.05.2025

Sonderausgabe | Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerke

Öffentlichkeitsarbeit:
Warum Eigenwerbung auch für Sie als Vertrauensperson so wichtig ist

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Warum Eigenwerbung auch für Sie als Vertrauensperson so wichtig ist
„Ich habe Besseres zu tun, als Eigenwerbung zu betreiben.“ Diesen Satz höre ich oft von Vertrauenspersonen. Dank dieser Einstellung fällt die Öffentlichkeitsarbeit der Schwerbehindertenvertretungen oft unter den Tisch. Das ist bedauerlich. Denken Sie daran: Wenn Sie auf sich aufmerksam machen und Ihre Arbeit positiv darstellen, bekommen Sie mehr Unterstützung für Ihre Basisaufgaben. Für Ihre Eigen-PR stehen Ihnen zahlreiche Kanäle zur Verfügung. Lesen Sie hier, wie Sie die am besten nutzen.
Wie Sie ein dauerhaft funktionierendes Netz aus Mitstreitern etablieren
Es soll ja immer noch Arbeitgeber, Betriebsärzte oder Sachbearbeiter bei Behörden geben, die nicht wissen, dass die SBV eine eigenständige Institution ist – mit zahlreichen Rechten und Pflichten. Wenn Sie sich bei Ihren Ansprechpartnern richtig vor- und darstellen, werden Sie weder übersehen noch unterschätzt. Zudem haben Sie, wenn nötig, zur richtigen Zeit die optimale Unterstützung.
So nutzen Sie Ihre Sprechstunden zur Öffentlichkeitsarbeit und zum Netzwerken
Der ständige Austausch mit den schwerbehinderten und behinderten Mitarbeitern Ihres Unternehmens ist das A und O Ihrer Arbeit. Wenn Sie sich auf eine breite Mehrheit von Mitarbeitern stützen können, haben Sie einen wichtigen Rückhalt im Betrieb. Neben der Versammlung der schwerbehinderten Menschen helfen Ihnen dabei vor allem persönliche Gespräche und Sprechstunden.
Versammlung der schwerbehinderten Menschen: Wie Sie Ihre Arbeit optimal präsentieren
Sie laden zur Versammlung der schwerbehinderten Mitarbeiter und Ihre Kollegen langweilen sich oder kommen erst gar nicht? Das ist bedauerlich, denn diese Veranstaltung bietet Ihnen die beste Gelegenheit, Ihre Tätigkeit persönlich vorzustellen. Wichtig hierfür sind aber interessante Themen und eine möglichst lebendige Gestaltung.
Diese Vernetzung ist besonders wichtig: So gelingt Ihnen die Zusammenarbeit
In § 182 SGB IX steht es ausdrücklich: Der Arbeitgeber und sein Inklusionsbeauftragter sowie der Betriebs- und Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung sind für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen zur Zusammenarbeit verpflichtet. Das ist keine Leerformel, sondern ein echter Auftrag an alle Beteiligten – auch an Sie. So schaffen Sie es, mit dem Betriebsrat optimal zusammen zu arbeiten.
So vermeiden Sie Hürden in Ihren Texten
Wenn Sie Texte für Ihre Öffentlichkeitsarbeit oder Dokumente für ein Netzwerk erstellen, spielt neben dem Inhalt und der Lesbarkeit auch die Barrierefreiheit eine große Rolle. Viele Hürden in Dokumenten können Sie aber überwinden.

Arbeitshilfen

  • Versammlung der schwerbehinderten Menschen