S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung 17.06.2025

Sonderausgabe | Betriebsbedingte Kündigung

Wichtige Tipps, um die Interessen von schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten zu schützen.

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Was Sie als Schwerbehindertenvertretung jetzt unbedingt wissen sollten
Ob Umstrukturierung, Standortverlagerung oder Wegfall von Aufgaben: Wenn Arbeitsplätze im Betrieb abgebaut werden, sind betriebsbedingte Kündigungen oft die Folge. Auch der Ablauf befristeter Arbeitsverhältnisse ohne Verlängerungsoption oder die Nichtanwendung von Kurzarbeit kann zu einem Ende des Beschäftigungsverhältnisses führen.
Das sollten Sie zum Interessenausgleich und zum Sozialplan wissen
Immer wenn es um eine Vielzahl von betriebsbedingten Kündigungen geht, stehen die Begriffe „Interessenausgleich“ und „Sozialplan“ im Raum. Doch was ist das eigentlich? Und warum zahlt der Arbeitgeber Abfindungen über einen Sozialplan?
Wann Ihr Arbeitgeber Sie als Schwerbehindertenvertretung anhören muss
Ihr Arbeitgeber hat den Betriebs- oder Personalrat umfassend zu informieren und anzuhören. Darüber hinaus muss er auch Sie als Schwerbehindertenvertretung vor jeder betriebsbedingten Kündigung beteiligen. Ein wichtiges Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zeigt, zu welchem Zeitpunkt Ihre Anhörung erfolgen muss und welche Reihenfolge es in den Anhörungen und Beteiligungen gibt (Urt. v. 13.12.2018, Az. 2 AZR 378/18).
Was können Sie gegen betriebsbedingte Kündigungen tun?
In Zeiten wirtschaftlicher Umbrüche, von Umstrukturierungen und Sparmaßnahmen sehen sich viele Unternehmen gezwungen, Personal abzubauen. Häufig geraten auch schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte bei betriebsbedingten Kündigungen ins Visier.
Was der Betriebsrat bei einer Kündigung tun kann – und was Sie darüber wissen sollten
Als Schwerbehindertenvertretung sind Sie bei jeder geplanten Kündigung schwerbehinderter oder gleichgestellter Beschäftigter zwingend zu beteiligen. Gleichzeitig spielt aber auch der Betriebsrat eine zentrale Rolle. Denn nach § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) muss Ihr Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Kündigung anhören. Diese Beteiligung ist unabhängig von Ihrer eigenen und hat eine ganz eigene Rechtswirkung.
Rechtsfolgen von Widerspruch und Zustimmung
Es gibt zwei Fallkonstellationen, die in der Praxis auch für Sie als Schwerbehindertenvertretung von Interesse sind: zum einen wenn der Betriebsrat einer Kündigung widerspricht und zum anderen die Fälle, in denen eine Zustimmung des Integrationsamtes nicht erforderlich ist. Was ist, wenn das Integrationsamt nicht zustimmt?
Wann Ihre Kolleginnen und Kollegen eine Abfindung erhalten
Merkt ein Arbeitnehmer, dass er die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr verhindern kann, denkt er meist schnell an eine Abfindung. Er will wenigstens einen finanziellen Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes erhalten.

Arbeitshilfen

  • Beteiligung Schwerbehindertenvertretung betriebsbedingte Kündigungen
  • Betriebsbedingte Kündigungen