S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung 21.09.2025

Sonderausgabe | Betriebliches Eingliederungsmanagement

So nutzen Sie Ihren Einfluss optimal.

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Vereinbaren Sie einen Fahrplan für das BEM in 7 Schritten
Das BEM-Verfahren ist nicht formalisiert und lässt allen Beteiligten großen Spielraum. Das erlaubt es Ihrem Arbeitgeber, dem Betriebsrat und Ihnen, das BEM auf den aktuellen Fall jeweils optimal zuzuschneiden. Damit Sie aber nicht bei jedem BEM-Prozess alle grundlegenden Schritte neu vereinbaren müssen, sollten Sie sich eine Grundstruktur überlegen. Sie erspart Ihnen jede Menge Zeit und kann gegebenenfalls flexibel angepasst werden.
Wie Sie Ihren Arbeitgeber zu mehr Engagement beim BEM bewegen
Die wenigsten Arbeitgeber nutzen sämtliche Möglichkeiten des BEM Einige „vergessen“ ihre Verpflichtung diesbezüglich sogar vollständig. Zunächst hat das auch keine rechtlichen Konsequenzen. Allerdings profitiert ein Unternehmen ganz erheblich von sauber durchgeführten Eingliederungen. Das sollten Sie Ihrem Arbeitgeber vor Augen führen.
Machen Sie sich mit Ihren Aufgaben bei der betrieblichen Eingliederung vertraut
Bei der betrieblichen Eingliederung geht es in erster Linie um die Gesundheit eines Mitarbeiters. Handelt es sich dabei um einen schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten, sind Sie an dessen Seite aber enorm wichtig: Sie unterstützen den gesamten Prozess und bringen eigene Vorschläge ein. Wenn Sie dabei Ihre Möglichkeiten optimal ausschöpfen, können Sie für die Belegschaft und das Unternehmen viel bewirken.
Das können Sie beim Erstgespräch mit der Kollegin oder dem Kollegen bewirken
Viele Beschäftigte haben – zu Unrecht – Angst vor einem BEM, weil sie die Vorbereitung einer krankheitsbedingten Kündigung befürchten. Im Erstgespräch, das jedem BEM vorangeht, sollen diese Vorbehalte abgebaut und dem Beschäftigten die Chancen aufgezeigt werden. Bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Mitarbeitern nehmen Sie grundsätzlich an der Unterredung teil. Tragen Sie mit Ihrer Überzeugungsarbeit dazu bei, dass das BEM vor allem dem Mitarbeiter nützt.
Erfolg oder Scheitern? Wie das BEM endet
Optimal ist es, wenn das BEM erfolgreich war und aus diesem Grund abgeschlossen werden kann. Möglich ist auch, dass der Beschäftigte seine Krankheit überwunden hat und das BEM deshalb nicht mehr weitergeführt werden muss. Doch es kann auch anders kommen. In einigen Fällen ist die Fortführung wegen einer negativen Entwicklung sinnlos. Lesen Sie hier, welche Reaktion wann die richtige ist.
6 Wochen und ein Jahr: Wie Sie die entscheidende Frist ermitteln
Wichtigste Voraussetzung für die Einleitung eines BEM ist: Ein Mitarbeiter ist innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt krank. Dass diese Frist ganz unterschiedlich interpretiert werden kann, haben Sie in Diskussionen mit dem Arbeitgeber vielleicht auch schon erlebt. Doch es gibt klare Vorgaben für die Berechnung der entscheidenden Zeiträume. Kennen Sie diese, können Sie kontrollieren, ob Ihr Arbeitgeber rechtzeitig handelt, oder einen schwerbehinderten Kollegen beraten, der ein BEM durchlaufen möchte.
Die 10 wichtigsten Antworten zu Ihrer Rolle beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Kein Fall für das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist wie der andere. Dennoch tauchen einige Fragen immer wieder auf – besonders bei Akteuren wie Ihnen als Schwerbehindertenvertretung, deren Rolle im BEM nicht abschließend geregelt ist. In einer Übersicht haben wir die 10 häufigsten Fragen und die Antworten der Schwerbehindertenvertretungen zum BEM zusammengestellt.

Arbeitshilfen

  • Ablauf der Versammlung
  • BEM ohne Ergebnis
  • Regelungen zum Datenschutz