Sie ist gesetzliche Vorgabe, bei Arbeitgebern aber eher unbeliebt: die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen. Viele Unternehmen erfüllen diese Pflicht nicht und müssen deswegen eine Abgabe bezahlen. Wenn Sie Ihren Arbeitgeber richtig unterstützen, kann er sich die Aufwendungen sparen und gewinnt womöglich noch hervorragend ausgebildete Fachkräfte.


