S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung 19.03.2025

Sonderausgabe | Ausländische Arbeitnehmer mit Behinderung

Top-Thema:
Was Sie zur Beschäftigung von ausländischen
Kolleginnen und Kollegen wissen sollten

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Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung
Die Integration ausländischer Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung stellt Sie als Schwerbehindertenvertretung vor besondere Herausforderungen. Neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorgaben sind insbesondere migrations- und sozialrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Ein sensibler und gut informierter Umgang mit diesen Themen kann dazu beitragen, die Inklusion zu fördern und Diskriminierung zu vermeiden.
Setzen Sie sich für ein gutes Miteinander im Betrieb ein
Trotz globaler Verbindungen von Unternehmen und vor allem von Menschen untereinander gibt es in vielen Betrieben Arbeitnehmer und zum Teil sogar Arbeitgeber, die ausländische Beschäftigte anfeinden. Die Situation hat sich in den vergangenen Monaten wegen der allgemeinen schwierigen wirtschaftlichen Lage eher verschlechtert.
Was Sie zur Beschäftigung von ausländischen Kolleginnen und Kollegen wissen sollten
In vielen Branchen werden weiterhin Arbeitskräfte gesucht, auch wenn sich der Arbeitsmarkt aktuell in einigen Bereichen dreht. So kommen auch weiterhin gerade Facharbeiter im Gesundheits- und IT-Bereich häufig aus dem Ausland. Als Schwerbehindertenvertretung werden Sie sich deshalb auch in den kommenden Monaten unter Umständen verstärkt mit der Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern mit einer Behinderung befassen müssen. Das Thema wirft bei allen Beteiligten regelmäßig viele Fragen auf.
Diese Rechte haben diskriminierte Menschen
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet jede unzulässige Benachteiligung von Beschäftigten wegen eines Diskriminierungsmerkmals aus § 7 Abs. 1 AGG. Für Sie als Schwerbehindertenvertretung stellt sich zunächst die Frage, was überhaupt als Diskriminierungsmerkmal gilt.
Nutzen Sie bald den Europäischen Behindertenausweis
Menschen mit einer Behinderung stellen häufig fest, dass ihre nationalen Behindertenausweise oder -bescheinigungen nicht anerkannt werden, wenn sie in andere EU-Länder reisen. Da kann der neue Europäische Behindertenausweis sehr hilfreich sein.

Arbeitshilfen

  • Integrationsmaßnahmen
  • Respektvoller Umgang mit behinderten ausländischen Arbeitnehmern