Die öffentliche Verwaltung muss schwerbehinderte Bewerber bei Einstellungsverfahren stets einladen. Das ist in der freien Wirtschaft anders. Doch genau deshalb ist dieser Fall so besonders:
Hier musste noch nicht einmal in der öffentlichen Verwaltung der Bewerber eingeladen werden – aus einem besonderen Grund. Und das gilt dann natürlich auch in Ihrem Betrieb oder Ihrer Behörde (Landesarbeitsgericht, Hamm, Urt. v. 6.8.2024, Az. 6 SLa 257/24).
Jemand, der als SBV die Interessen schwerbehinderter Menschen vertritt, hat keinen Anspruch auf Hinausschieben seines Ruhestands – auch nicht, um sein Amt weiterzuführen. Dies hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden (Beschl. v. 23.11.2023, Az. 20 E 4656/23).
Ende Juli 2024 ist die Reform der Betriebsratsvergütung in Kraft getreten. Seitdem ist das Benachteiligungsverbot durch einen Mindestvergütungsanspruch ergänzt worden. So darf das Arbeitsentgelt von Betriebsräten nicht geringer bemessen werden als das Entgelt vergleichbarer Kolleginnen und Kollegen mit betriebsüblicher Entwicklung. Entsprechendes wird auch für Sie als Schwerbehindertenvertretung gelten. Deshalb ist es wichtig, dass Sie diese Entscheidung kennen.
Ein Arbeitnehmer ist längere Zeit erkrankt und begehrt dann die Wiedereingliederung. Dabei möchte er stufenweise zurückkehren und legt einen Wiedereingliederungsplan vor. Während der Wiedereingliederung ist er arbeitsunfähig und die Krankenkasse zahlt weiter. Doch damit muss Ihr Arbeitgeber nicht einverstanden sein. Das galt jedenfalls bisher! Ein Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Aachen aber stellt nun die bisherige Rechtslage auf den Kopf (Urt. v. 12.3.2024, Az. 2 Ga 6/24).
Eines der wichtigsten Themen auch und gerade für Sie als Schwerbehindertenvertretung ist das aktuelle Wissen über Urteile im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit, Erkrankung und den Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis.
Der Arbeitgeber kann niemanden wegen einer Schwerbehinderung benachteiligen, wenn er nicht weiß, dass eine Schwerbehinderung vorliegt. Darauf kann sich der Arbeitgeber auch bei internen Stellenausschreibungen berufen, sofern eine dezentrale Struktur im Unternehmen vorliegt (Bundesarbeitsgericht, BAG, Urt. v. 25.4.2024, Az. 8 AZR 143/23).
Sie haben als Schwerbehindertenvertretung das Betriebsratsbüro mit zu nutzen. Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, wie groß das Büro Ihres Betriebsrats eigentlich sein muss? Eine Antwort kommt vom Landesarbeitsgericht Köln (Beschl. v. 9.2.2024, Az. 9 TaBV 34/23).
Frauen verdienen oft weniger als Männer. Das ist bekannt. Rechtlich interessant wird es dann, wenn die Positionen, auf denen Mann und Frau arbeiten, vergleichbar sind. Dann darf es nämlich keinen Unterschied in der Bezahlung geben (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 19.6.2024, Az. 4 Sa 26/23). Dieses Urteil bezieht sich auf eine Diskriminierung wegen des Geschlechts. Es ist analog aber auch übertragbar auf eine Diskriminierung wegen einer Behinderung.
Mit dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hatte der Arbeitnehmer des Falls wohl nicht gerechnet (Urt. v. 15.01.2025, Az. 5 AZR 284/24).
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat ein interessantes Urteil gefällt, in dem eine Kundin eine Frau als Beraterin abgelehnt hatte (Urt. v. 20.11.2024, Az. 10 Sa 13/24).
