S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung 20.08.2025

Nr. 9 | September 2025

Top-Thema:
Betriebliche Wiedereingliederung mit Ihrer Unterstützung erfolgreich gestalten

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Wenn googeln teuer wird: Arbeitgeber muss Bewerber über Internetrecherche informieren
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit einem Urteil vom 5.6.2025 entschieden: Arbeitgeber dürfen über Bewerber im Internet recherchieren, müssen sie aber über die Recherche informieren. Eine unterlassene Information ist ein Datenschutzverstoß, der Entschädigungsansprüche auslöst. Im entschiedenen Fall ging es um einen Wikipedia-Eintrag mit brisantem Inhalt (Az. 8 AZR 117/24).
Kein Anspruch auf Umgestaltung einer Pflegetätigkeit zur reinen Verwaltungstätigkeit
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat entschieden, dass eine schwerbehinderte Arbeitnehmerin keinen Anspruch auf eine vollständig umgestaltete Beschäftigung hat, wenn dadurch das Berufsbild grundlegend verändert und ein neuer Arbeitsplatz geschaffen werden müsste. Die Entscheidung hebt ein arbeitnehmerfreundliches Urteil des Arbeitsgerichts Herne auf (Urt. v. 12.12.2024, Az. 8 SLa 628/24).
Vermittlungsauftrag an die Agentur für Arbeit ist Pflicht
Arbeitgeber müssen die Bundesagentur für Arbeit aktiv einschalten, wenn sie offene Stellen besetzen möchten. Die bloße Veröffentlichung in der Jobbörse reicht nicht. Erteilen Sie den Vermittlungsauftrag nicht, kann dies ein Indiz für eine Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber sein – mit Folgen für die Entschädigungspflicht (Bundesarbeitsgericht, BAG, Urt. v. 27.3.2025, Az. 8 AZR 123/24).
Betriebliche Wiedereingliederung mit Ihrer Unterstützung erfolgreich gestalten
Nach einer längeren Erkrankung zurück an den Arbeitsplatz zu kommen, ist für viele Beschäftigte eine große Herausforderung. Körperliche oder seelische Beeinträchtigungen, Ängste und Unsicherheiten erschweren den Neustart. Gerade für Menschen mit (Schwer-)Behinderung oder chronischer Erkrankung ist der Übergang in den Arbeitsalltag oft mit besonderen Belastungen verbunden. Hier setzt die betriebliche Wiedereingliederung an, die auch als Hamburger Modell bekannt ist. Ziel ist es, den schrittweisen und gesundheitsgerechten Wiedereinstieg zu ermöglichen. Sie als Schwerbehindertenvertretung können und sollten diesen Prozess aktiv begleiten.
Kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung bei Ablauf eines befristeten Vertrags
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt: Auch ein Mitglied des Betriebsrats hat keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung, wenn der Arbeitsvertrag wirksam befristet wurde. Eine solche Befristung bleibt trotz Betriebsratsamt grundsätzlich bestehen. Nur wenn der Arbeitgeber aus Anlass der Betriebsratstätigkeit keinen Folgevertrag anbietet, kann ein Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags bestehen. Diese Grundsätze gelten für Sie als Schwerbehindertenvertretung entsprechend (BAG, Urt. v. 18.6.2025, Az. 7 AZR 50/24).
Zeit und Zeiterleben in der Beratung nutzen: So gelingt es Ihnen!
In Ihren Beratungsgesprächen erleben Sie als SBV immer wieder, wie unterschiedlich Zeit wahrgenommen und bewertet wird. Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Zeitperspektiven und wie Sie diese in Ihrer Beratung nutzen können.
Kündigung nach verspäteter Rückkehr: Nicht immer erlaubt
Das Arbeitsgericht Herne hat sich mit der Frage beschäftigt, ob eine verspätete Rückkehr aus dem Urlaub zu einer Kündigung berechtigen kann. Ein Arbeitnehmer war nach einem Auslandsurlaub erst mit erheblicher Verspätung zur Arbeit erschienen. Der Arbeitgeber kündigte, doch das Gericht stellte sich auf die Seite des Beschäftigten (Urt. v. 8.5.2025, Az. 4 Ca 208/25).
Diskriminierung? Nicht mit Ihnen als Schwerbehindertenvertretung!
Diskriminierung von Menschen mit (Schwer-)Behinderung passiert im Arbeitsleben häufig leise und subtil. Oft sind es kleine, wiederkehrende Benachteiligungen, die die Betroffenen zermürben. Als Schwerbehindertenvertretung sind Sie gefordert, solche Ungleichbehandlungen zu erkennen, anzusprechen und zu verhindern.

Arbeitshilfen

  • Erfolgreiche Wiedereingliederung