In einem Fall, über den das Bundesarbeitsgericht (BAG) unlängst zu entscheiden hatte, ging es um die Frage, wie ein freigestellter Betriebsrat zu vergüten ist und wer eine fehlerhafte
Vergütung zu beweisen hat (BAG, Urt. v. 20.3.2025, Az. 7 AZR 46/240). Für Sie als freigestellte Schwerbehindertenvertretung gilt dieses Urteil entsprechend. Denn die Regelungen über Ihre Vergütung sind analog anzuwenden.

