S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung 20.05.2025

Nr. 6 | Juni 2025

Top-Thema:
Schwerbehindert oder gleichgestellt: Was sind die Unterschiede und welche Rechte bestehen?

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Bundesarbeitsgericht stärkt die Rechtefreigestellter Betriebsräte
In einem Fall, über den das Bundesarbeitsgericht (BAG) unlängst zu entscheiden hatte, ging es um die Frage, wie ein freigestellter Betriebsrat zu vergüten ist und wer eine fehlerhafte Vergütung zu beweisen hat (BAG, Urt. v. 20.3.2025, Az. 7 AZR 46/240). Für Sie als freigestellte Schwerbehindertenvertretung gilt dieses Urteil entsprechend. Denn die Regelungen über Ihre Vergütung sind analog anzuwenden.
Arbeitgeber muss Gewerkschaft keine betrieblichen E-Mail-Adressen mitteilen
Arbeitgeber müssen der Gewerkschaft grundsätzlich keine betrieblichen E-Mail-Adressen der Arbeitnehmer zu Werbezwecken und für deren Information zur Verfügung stellen. Das hat eindeutig des Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden (Urt. v. 28.1.2025, Az. 1 AZR 33/24).
So stärken Sie Ihre Widerstandskraft
Ihre Arbeit als Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung ist herausfordernd. Sie sind nicht nur die Stimme der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten im Betrieb, sondern auch Vermittler zwischen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und der Unternehmensführung bzw. Dienststellenleitung.
Schwerbehindert oder gleichgestellt: Was sind die Unterschiede und welche Rechte bestehen?
Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen stehen im Arbeitsleben oft vor besonderen Herausforderungen. Um Nachteile auszugleichen und Chancengleichheit zu fördern, sieht das SGB IX umfangreiche Schutzrechte vor – sowohl für anerkannte schwerbehinderte Menschen als auch für ihnen gleichgestellte Beschäftigte.
Gelassen trotz langer To-do-Liste: So lassen Sie sich bei der SBV-Arbeit nicht hetzen
Kennen Sie das? Die To-do-Liste wächst schneller, als Sie sie abarbeiten können. Rückmeldungen stehen aus, Anträge türmen sich, Kolleg*innen warten noch auf Antworten, da klopft schon der nächste Fall an Ihre Tür. Gerade in der SBV-Arbeit fühlt es sich oft so an, als ob immer alles gleichzeitig wichtig ist.
Bundesverfassungsgericht korrigiert Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit einem aktuellen Urteil das Bundesarbeitsgericht (BAG) in die Schranken gewiesen und der Tarifautonomie Vorrang gegeben. Das freut nicht nur die Arbeitnehmer, sondern bedeutet auch mehr Rechtssicherheit für tarifgebundene Arbeitgeber (Urt. v. 11.12.2024, Az. 1 BvR 1109/21 und 1 BvR 1422/23).
Lohnabrechnung muss nicht mehr auf Papier erfolgen
Was vielerorts schon lange selbstverständlich üblich ist, ist nunmehr durch eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auch offiziell abgesegnet worden: Die Lohnabrechnungen darf der Arbeitgeber auch digital übermitteln. Das Bereitstellen der digitalen Abrechnung genügt, solange sichergestellt ist, dass Mitarbeiter ohne Online-Zugang nicht vergessen werden (Urt. v. 28.1.2025, Az. 9 AZR 48/24).
Denken Sie daran: Sie dürfen in die Liste schauen!
Viele Schwerbehindertenvertretungen zögern, wenn es darum geht, Einsicht in die Liste der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten zu verlangen. Besteht hier wirklich ein Anspruch? Oder muss erst ein konkreter Anlass vorliegen? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diese Fragen längst in einem Urteil für einen Betriebsrat eindeutig beantwortet und damit auch Ihre Rechte als Schwerbehindertenvertretung gestärkt (Beschl. v. 9.5.2023, Az. 1 ABR 14/22).

Arbeitshilfen

  • Unterschiede Schwerbehinderung Gleichstellung
  • Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung