S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung 21.04.2025

Nr. 5 | Mai 2025

Top-Thema:
Digitale Barrierefreiheit: Chancengleichheit
in der digitalen Arbeitswelt

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Mitarbeiter verlangt rauchfreien Arbeitsplatz
Gegen das Rauchen im Freien muss Ihr Arbeitgeber in der Regel nicht vorgehen. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Urt. v. 5.12.2024, Az. 6 SLa 73/24).
Ungerechtfertigte Kritik kann Abmahnung rechtfertigen
Das Arbeitsgericht Berlin musste sich mit einer Abmahnung beschäftigen, nachdem ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber mit Kritik überzogen hatte (Urt. v. 5.12.2024, Az. 58 Ca 4568/24). Das Urteil betraf ein Mitglied des Personalrats und könnte auch für Sie als Schwerbehindertenvertretung gelten.
Zu wenig Rechtsanwälte im Sozialrecht
Das Bundessozialgericht (BSG) stellt jedes Jahr die Zahlen für das vergangene Jahr und die wichtigsten Entwicklungen in der Sozialgerichtsbarkeit vor. Ein Grund zur Sorge: Die Beiordnung von Anwälten im Sozialrecht im Rahmen der Prozesskostenhilfe wird immer schwieriger.
Beiträge für Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Der Bundesfinanzhof hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die Beiträge für ein Fitnessstudio außergewöhnliche Belastungen sein können (Urt. v. 21.11.2024, Az. VI R 1/23). Da auch und gerade viele von einer Behinderung betroffene Menschen Sport in einem Fitnessstudio betreiben, ist das ein wichtiges Urteil auch für Sie.
Digitale Barrierefreiheit: Chancengleichheit in der digitalen Arbeitswelt
Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt in rasantem Tempo. Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bringt sie neue Möglichkeiten, flexibles Arbeiten und effizientere Prozesse mit sich. Für Menschen mit Behinderungen bedeutet die zunehmende Digitalisierung aber oft auch eine Herausforderung, nämlich dann, wenn digitale Systeme nicht barrierefrei gestaltet sind.
Ihr barrierefreier Arbeitsplatz: Technische und organisatorische Lösungen
Ein barrierefreier Arbeitsplatz ist eine wesentliche Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben. Sie als Schwerbehindertenvertretung spielen eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, Hindernisse abzubauen und Inklusion im Unternehmen zu fördern. In diesem Artikel erfahren Sie, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen dazu beitragen können, Arbeitsplätze barrierefrei zu gestalten.
Wie Sie Frustration in der SBV-Arbeit wirksam begegnen
Kennen Sie das: Sie melden sich zu Wort, doch der Arbeitgeber entscheidet ohne Sie. Sie beantragen eine behinderungsgerechte Ausstattung und hören wochenlang nichts. Sie unterstützen Betroffene mit ganzer Kraft und bekommen kaum Rückmeldung. Wer als Schwerbehindertenvertretung arbeitet, kennt diese Frustrationen meist gut.
Zustimmung des Integrationsamts muss ohne Verzögerung eingeholt werden
Das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen hat klargestellt, dass Ermittlungen zur Sachverhaltsaufklärung die Frist für den Antrag auf Zustimmung des Integrationsamts zu einer außerordentlichen Kündigung hinausschieben (Urt. v. 22.1.2025, Az. 11 K 2880/20). Das ist ein wichtiges Urteil, das Sie stets bei der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen beachten sollten.