Bei Einstellungsverfahren in der öffentlichen Verwaltung müssen schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber stets eingeladen werden. Das ist in der freien Wirtschaft anders. Doch ein Fall des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm zeigt nun: Auch in der öffentlichen Verwaltung muss der schwerbehinderte Bewerber nicht eingeladen werden (Urt. v. 6.8.2024, Az. 6 SLa 257/24). Und das gilt dann natürlich auch in jedem Betrieb der freien Wirtschaft.
Das Bundesarbeitsgericht hat leider ein arbeitgeberfreundliches Urteil gefällt.
Trotzdem ist es wichtig, dass Sie es kennen: Eine fehlende Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten führt nicht automatisch zu einem Schadenersatzanspruch (Urt. v. 20.6.2024, Az. 8 AZR 124/23).
Medizinische Maßnahmen ohne den Willen des Patienten sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bisher aber ausschließlich im Krankenhaus. Das hält das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für verfassungswidrig. Nun muss der Gesetzgeber das bis 2027 ändern (Urt. v. 26.11.2024, Az. 1 BvL 1/24).
Als Schwerbehindertenvertretung fragen Sie sich sicherlich häufiger, wie Sie Belastungen Ihrer Kolleginnen und Kollegen effizient mildern können. Denn insbesondere von einer Behinderung betroffene Kolleginnen und Kollegen leiden unter psychischen Belastungen schwer.
Gerade für schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen ist ein gutes Arbeitszeugnis besonders wichtig. Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat eindeutig entschieden, wie die Darlegungslast in Verfahren um ein Arbeitszeugnis verteilt ist (Urt. v. 2.7.2024, Az. 5 Sa 108/23).
15 bis 20 Prozent der Menschen gelten als hochsensibel. Damit ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie in Ihrer Beratungstätigkeit als Schwerbehindertenvertretung auch hochsensible Menschen betreuen – oder selbst zu ihnen gehören. Dieser Artikel liefert Ihnen wertvolle Einblicke und Tipps für den Umgang mit Hochsensibilität in der Beratungspraxis.
Sie kennen das sicher auch: Es kommt ein schwerbehinderter Kollege auf Sie als Schwerbehindertenvertretung zu und fragt, was er machen soll, damit er seine Überstunden bezahlt bekommt. Für solche Fälle sollten Sie diese Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz kennen (Urt. v. 3.5.2024, Az. 7 Sa 69/23).
Im Laufe eines Lebens erkranken zwei Drittel aller Frauen und die Hälfte aller Männer an Inkontinenz. In Deutschland sind schätzungsweise zehn Millionen Menschen betroffen. Viele von ihnen gehen einer Arbeit nach.

