S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung 19.11.2025

Nr. 12 | Dezember 2025

Top-Thema: So setzen Sie Arbeitsplatzanpassungen frühzeitig durch

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Wie Sie als Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung neue Energie gewinnen
Engagement für andere kostet Kraft. Als Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung sind Sie oft erste Ansprechperson, Vermittler, Ratgeber, Seelsorger und Kämpfer zugleich. Sie hören Sorgen, führen schwierige Gespräche, vertreten Interessen, schreiben Stellungnahmen und setzen sich für Barrierefreiheit und Gerechtigkeit ein. Das ist eine Aufgabe, die viel Sinn stiftet – aber auch an die eigenen Grenzen führen kann.
Wann die Kürzung von Sonderzahlungen bei einem Streik rechtlich zulässig ist
Das Arbeitsgericht Offenbach am Main hat entschieden, dass Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen das Weihnachtsgeld kürzen dürfen, wenn Beschäftigte an einem Streik teilnehmen. Die Entscheidung verdeutlicht, dass Fehlzeiten durch Streiks nicht automatisch folgenlos bleiben. Entscheidend ist dabei, dass eine klare und neutrale Regelung im Betrieb existiert, die für alle Mitarbeiter gleichermaßen gilt (Urt. v. 28.8.2025, Az. 10 Ca 57/25).
Rechtzeitig für angepasste Arbeitsplätze sorgen: Das können und sollten Sie als SBV tun
Viele Probleme entstehen, weil zu spät gehandelt wird. Das gilt besonders dann, wenn der Arbeitsplatz nicht (mehr) zu den gesundheitlichen Voraussetzungen eines Menschen mit Behinderung passt. Als Schwerbehindertenvertretung haben Sie die Aufgabe – und das Recht –, frühzeitig einzuschreiten, bevor aus kleinen Schwierigkeiten gravierende Einschränkungen werden.
Diskriminierungsschutz gilt auch für Eltern von Kindern mit Behinderung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Eltern von Kindern mit Behinderung vor Benachteiligungen am Arbeitsplatz geschützt sind. Auch wenn die Eltern selbst nicht behindert sind, dürfen sie nicht indirekt schlechter behandelt werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege eines behinderten Kindes möglich ist (Urt. v. 11.9.2025, Az. C-38/24).
So gestalten Sie Ihre Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit erfolgreich
Eine starke Schwerbehindertenvertretung wird nur dann wahrgenommen, wenn sie ihre Aufgaben sichtbar macht. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit sind dabei zentrale Instrumente. Sie erhöhen die Akzeptanz im Betrieb, stärken das Vertrauen schwerbehinderter Beschäftigter und fördern die Zusammenarbeit mit Arbeitgeber und Betriebs- oder Personalrat.
Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub in Vergleichsklauseln unwirksam
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt, dass Regelungen in Prozessvergleichen, wonach Urlaubsansprüche gewährt seien, den gesetzlichen Mindesturlaub nicht wirksam ausschließen können. Die Entscheidung betrifft sowohl gerichtliche Vergleiche als auch Aufhebungsvereinbarungen. Sie zeigt deutlich, dass der gesetzliche Mindesturlaub unverzichtbar ist und auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschützt bleibt (Urt. v. 3.6.2025, Az. 9 AZR 104/24).
Selbsthilfegruppen: Dieser Impuls kann für betroffene Kollegen hilfreich sein
Was denken Sie über Selbsthilfegruppen? Selbsthilfegruppen sind längst mehr als kleine Gesprächskreise in Hinterzimmern. Sie sind heute eine zentrale Säule der Gesundheitsförderung. Für Menschen mit chronischen Erkrankungen, Behinderungen oder schwierigen Lebenssituationen sind sie Orte des Austauschs, der Information und der gegenseitigen Unterstützung. Gerade Sie als SBV können manchen Kollegen damit eine Hilfestellung geben. Daher sollten Sie die Selbsthilfegruppen in Ihrer Region, aber auch die Plattform NAKOS kennen.
So unterstützen Sie als SBV die Betriebsratswahl 2026
Die Betriebsratswahlen 2026 stehen bevor. Für schwerbehinderte Beschäftigte ist es besonders wichtig, dass ihre Interessen in der neuen Betriebsratsperiode vertreten werden. Die Schwerbehindertenvertretung kann frühzeitig Einfluss nehmen, informieren und unterstützen und so die Teilhabe im Betrieb stärken.

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