S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung 19.11.2024

Nr. 12 | Dezember 2024

Top-Thema:
So schützen Sie ältere Arbeitnehmer
mit einer Behinderung

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Das zu schlecht bezahlte Betriebsratsmitglied
Ende Juli 2024 ist die Reform der Betriebsratsvergütung in Kraft getreten. Seitdem ist das Benachteiligungsverbot durch einen Mindestvergütungsanspruch ergänzt worden. So darf das Arbeitsentgelt von Betriebsräten nicht geringer bemessen werden als das Entgelt vergleichbarer Kolleginnen und Kollegen mit betriebsüblicher Entwicklung. Es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form diese Regelungen für Sie als Schwerbehindertenvertretung Auswirkungen haben.
Das sollten Sie zur Gesamt- und zur Konzernschwerbehindertenvertretung wissen
Die Gesamtschwerbehindertenvertretung und die Konzernschwerbehindertenvertretung sind zentrale Institutionen im deutschen Schwerbehindertenrecht und vertreten die Interessen schwerbehinderter Beschäftigter. Sie sind jedoch nicht der örtlichen Schwerbehindertenvertretung übergeordnet.
Kündigung nach Arbeitsverweigerung: Dann ist sie rechtmäßig
Falls eine Kollegin oder ein Kollege die Arbeit verweigert, droht die Kündigung. Und das gilt auch, wenn nur teilweise geschuldete Arbeiten nicht erledigt werden. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (17.4.2024, Az. 12 Sa 747/23). Dieses interessante Urteil sollten Sie an Ihre Kolleginnen und Kollegen weitergeben. Denn in einem solchen Fall dürften auch eine Schwerbehinderung und der daraus resultierende Sonderkündigungsschutz nicht weiterhelfen.
So schützen Sie ältere Arbeitnehmer mit einer Behinderung
Im Dezember 2023 waren knapp acht Millionen Menschen im Alter von 55 Jahren bis zur Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das ist die höchste Zahl seit über 20 Jahren. Im Dezember 2013 waren es noch 4,8 Millionen, im Dezember 2003 2,6 Millionen. Das bedeutet, dass mit großer Wahrscheinlichkeit auch in Ihrem Betrieb oder Ihrer Behörde wesentlich mehr ältere Arbeitnehmer tätig sind als früher.
Jahresabschluss einmal anders: Wie Sie Ihre SBV-Arbeit würdigen
Die Weihnachtszeit ist auch eine Zeit des Feierns. Wann haben Sie als Schwerbehindertenvertretung das letzte Mal Ihre Erfolge richtig gewürdigt? Ein zentrales Element erfolgreichen Selbstmanagements ist es, nach Abschluss eines größeren Aufgabenblocks innezuhalten und Erfolge bewusst zu feiern, anstatt sofort zum nächsten Vorhaben überzugehen. Wer seine Leistungen anerkennt, stärkt seine innere Widerstandskraft und sammelt Energie für neue Herausforderungen. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre persönliche SBV-Weihnachtsfeier gestalten und mit positiver Energie ins neue Jahr starten können.
Nur so gewährt Ihr Arbeitgeber den Urlaub richtig
Wenn Ihr Arbeitgeber den Erholungsurlaub nicht richtig gewährt, kann es sein, dass Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen einen Anspruch haben, ihn „noch einmal“ zu erhalten. Ähnlich war es in einem Fall des Landesarbeitsgerichts (LAG) Mecklenburg-Vorpommern (Urt. v. 19.3.2024, Az. 5 Sa 68/23).

Arbeitshilfen

  • Vorbeugung Stress
  • Urlaubsantrag
  • Gewährung von Urlaub
  • Aufforderung zu mehr Inklusion