Sie als Schwerbehindertenvertretung sollten sich beim Thema Pflegezeit auskennen. Es gilt, die betroffenen Kolleginnen und Kollegen bestmöglich beraten zu können, Teilzeitarbeitsplätze zu organisieren, Versetzungsgesuchen zuzustimmen, Neueinstellungen zu begleiten und am Ende eines Prozesses auch eine Heraufsetzung von Stunden bzw. die Wiedereingliederung eines Arbeitnehmers nach einer beendeten Pflegezeit zu begleiten.

