S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung 21.09.2025

Nr. 10 | Oktober 2025

Top-Thema
Die wichtigsten Rechte und Pflichten
während einer Pflegezeit

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Die wichtigsten Rechte und Pflichten während einer Pflegezeit
Sie als Schwerbehindertenvertretung sollten sich beim Thema Pflegezeit auskennen. Es gilt, die betroffenen Kolleginnen und Kollegen bestmöglich beraten zu können, Teilzeitarbeitsplätze zu organisieren, Versetzungsgesuchen zuzustimmen, Neueinstellungen zu begleiten und am Ende eines Prozesses auch eine Heraufsetzung von Stunden bzw. die Wiedereingliederung eines Arbeitnehmers nach einer beendeten Pflegezeit zu begleiten.
Arbeitszeit zur Pflege von Angehörigen reduzieren: Wann der Arbeitgeber ablehnen darf
Das Arbeitsgericht (ArbG) Suhl hat in einem wichtigen Fall entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber den Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit wegen Pflege eines Angehörigen ablehnen darf (Urt. v. 7.4.2025, Az. 5 Ca 1138/24). Der Fall betrifft einen Außendienstmitarbeiter, der seine Arbeitszeit halbieren wollte, um einen pflegebedürftigen Elternteil zu betreuen. Das Urteil zeigt, welche betrieblichen Gründe für eine Ablehnung anerkannt werden und welche Prüfpflichten der Arbeitgeber hat.
Kein Präventionsverfahren für schwerbehinderte Beschäftigte in der Probezeit
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass für schwerbehinderte Beschäftigte während der Probezeit kein besonderes Präventionsverfahren vor einer Kündigung erforderlich ist. Die Entscheidung betrifft die ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses. Damit herrscht Klarheit über die Pflichten von Arbeitgebern in dieser sensiblen Phase (Urt. v. 3.4.2025, Az. 2 AZR 178/24).
Sensible Beschäftigtendaten privat per E-Mail weitergeleitet – Ausschluss des BR-Mitglieds
Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat entschieden, dass die Weiterleitung personenbezogener Beschäftigtendaten an ein privates E-Mail-Postfach ein grober Pflichtverstoß ist und den Ausschluss aus dem Betriebsrat rechtfertigt (Beschl. v. 10.3.2025, Az. 16 TaBV 109/24). Entsprechendes wird auch für Sie und Ihr Amt als Schwerbehindertenvertretung gelten.
Urlaubsverzicht im gerichtlichen Vergleich? BAG schafft Klarheit
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat eine weitere wegweisende Entscheidung zum Urlaubsrecht getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Arbeitnehmer in einem gerichtlichen Vergleich auf ihren gesetzlichen Resturlaub verzichten können. Das BAG stellte eindeutig klar: Ein solcher Verzicht ist unwirksam – selbst wenn der Urlaub krankheitsbedingt nicht genommen werden konnte (Urt. v. 3.6.2025, Az. 9 AZR 104/24).
Sinnvolle Pausen sind wichtig, damit Sie alle Aufgaben entspannt bewältigen können
Pausen sind Erholungszeiten. Sie sind wichtig, damit Sie als SBV und auch alle Kollegen mit und ohne Behinderung ihre Kräfte bewahren, entspannt durch den Tag kommen und nicht nach Arbeitsende fertig und entkräftet auf dem Sofa einschlafen. Pausen füllen die „Batterie“ wieder auf. Prüfen Sie also einmal: Legen Sie am Tag regelmäßig kurze Pausen ein? Achten Sie mehr auf sich und geben Sie den Impuls, regelmäßige Pausen zu machen, in Ihren Beratungsgesprächen weiter.
Verspätete Rückkehr aus dem Urlaub: Wann eine Kündigung unzulässig ist
Das Arbeitsgericht (ArbG) Herne hat entschieden, dass eine verspätete Rückkehr aus dem Urlaub nicht automatisch eine Kündigung rechtfertigt. Im konkreten Fall war ein Arbeitnehmer nach einem genehmigten Auslandsurlaub nicht pünktlich am Arbeitsplatz erschienen. Das Gericht prüfte die Umstände genau und sprach dem Beschäftigten den Kündigungsschutz zu (Urt. v. 8.5.2025, Az. 4 Ca 208/25).
Barrierefreiheit am Arbeitsplatz: Nehmen Sie Ihre Rechte aktiv wahr
Barrierefreiheit am Arbeitsplatz ist kein Luxus, sondern ein gesetzlich verankertes Recht für Menschen mit Behinderung. Als Schwerbehindertenvertretung können Sie entscheidend dafür sorgen, dass Mitarbeitende ohne Einschränkungen arbeiten können. Dabei geht es nicht nur um bauliche Maßnahmen, sondern auch um digitale Zugänge und geeignete Arbeitsmittel.

Arbeitshilfen

  • Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz