In einem Fall, den das Hessische Landesarbeitsgericht (HLAG) zu entscheiden hatte, forderte ein nicht freigestelltes Betriebsratsmitglied mehr Gehalt und stieß dabei auf Widerstand (Urt. v. 17.3.2023, Az. 10 Sa 923/22). Das Gleiche könnte auch dir als Schwerbehindertenvertretung passieren. Erfahre daher hier, wie die Sache ausgegangen ist.
Gewählte Mitglieder des Betriebsrats genießen besonderen Kündigungsschutz. Das Gleiche gilt aber auch für Initiatoren einer Betriebsratswahl, die unter Umständen später gar nicht gewählt werden oder gar nicht erst zur Wahl stehen. Auch bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung greifen diese Kündigungsschutzregeln. Doch wie weit geht dieser Kündigungsschutz noch? Eine Antwort auf diese sehr spannende Frage gibt das Landesarbeitsgericht Köln (Urt. v. 19.1.2024, Az. 7 GLa 2/24).
Sie als Schwerbehindertenvertretung haben es bei Gehaltserhöhungen meist schwer. Gerade in der Privatwirtschaft haben Arbeitgeber oft bereits Schwierigkeiten mit der Existenz Ihres Amtes. Wenn Sie dann nach Jahren auf Ihren Arbeitgeber zugehen und mehr Gehalt verlangen, werden dies viele Arbeitgeber ablehnen.

