S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung 17.12.2025

Nr. 01 | Januar 2026

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Betriebsratsgründung geplant – trotzdem Kündigung zulässig?
Der § 15 Abs. 3b Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Menschen, die eine Betriebsratswahl initiieren wollen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) München hat nun entschieden, dass dieser Sonderkündigungsschutz während der sechsmonatigen Wartezeit nach dem KSchG keine Anwendung findet (Urt. v. 20.8.2025, Az. 10 SLa 2/25).
Ausbildung inklusiv gestalten: So begleiten Sie schwerbehinderte Auszubildende im Jahr 2026
Eine gute Ausbildung ist der Grundstein für beruflichen Erfolg – auch für schwerbehinderte Menschen. Die ersten Monate der neuen Azubis sind vorüber. Ein guter Zeitpunkt, um zu schauen, wo eventuell noch Verbesserung nötig sind und Unterstützung erforderlich ist. Denn häufig stoßen Azubis mit Behinderung auf Hürden, sei es bei der Einstellung, am Arbeitsplatz oder im Lernprozess. Als Schwerbehindertenvertretung haben Sie die Möglichkeit, frühzeitig zu intervenieren, die Rahmenbedingungen zu verbessern und sicherzustellen, dass Inklusion im Betrieb gelebt wird.
Wie Sie als Schwerbehindertenvertretung mit Beschäftigten ins Gespräch kommen
Als Schwerbehindertenvertretung können Sie nur dann wirkungsvoll handeln, wenn sie wissen, was die Menschen im Betrieb bewegt. Doch gerade Beschäftigten mit Behinderung fällt es oft schwer, über persönliche Themen, gesundheitliche Einschränkungen oder Konflikte am Arbeitsplatz zu sprechen. Manche befürchten Nachteile, andere möchten ihre Situation lieber für sich behalten. Umso wichtiger ist es, dass Sie Wege finden, ins Gespräch zu kommen – respektvoll, vertrauensvoll und ohne Druck.
Fristlose Kündigung nach Online-AU: Kein Gespräch, kein Vertrauen
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat entschieden, dass eine online erworbene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne Arztgespräch keine gültige Krankschreibung im Sinne der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie ist (Urt. v. 5.9.2025, Az. 14 SLa 145/25).
Mit Herz und Verstand Gespräche führen: Warum Sie als SBV unbedingt beides brauchen
Gespräche mit schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen zu führen, gehört zu Ihren wichtigsten Aufgaben als Schwerbehindertenvertretung. Dabei geht es oft um sehr sachliche Themen, wie die Arbeitsplatzanpassung, Leistungsanforderungen oder organisatorische Fragen. Für den Erfolg des Gesprächs sind jedoch nicht nur die Fakten wichtig, sondern auch die Emotionen aller Beteiligten. Nutzen Sie für sich das Wissen über emotionale Intelligenz, um künftige Gespräche noch besser zu führen und um sich selbst und das eigene Handeln besser zu verstehen.
So handeln Sie klug bei Zweifeln an Krankmeldungen
Auch Sie als Schwerbehindertenvertretung können in Situationen geraten, in denen es Unstimmigkeiten bei Krankmeldungen gibt, etwa wenn der Arbeitgeber misstrauisch wird oder ein Verfahren droht. Ihr Auftrag ist es dann, Ruhe und Sachlichkeit in die Situation zu bringen und die Rechte der betroffenen Person zu wahren.
Sonderkündigungsschutzvorschriften für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Ihnen als Schwerbehindertenvertretung ist natürlich bekannt, dass es einen Sonderkündigungsschutz gibt. So kann einem schwerbehinderten Kollegen eben nur mit Zustimmung des Integrationsamt bzw. Inklusionsamts gekündigt werden. Aber es gibt darüber hinaus eine Vielzahl weiterer Sonderkündigungsschutztatbestände. Welche das sind, ist für Sie als SBV im Falle einer Kündigung enorm wichtig zu wissen.

Arbeitshilfen

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