Personalrat aktuell 07.11.2025

Sonderausgabe November 2025: Mobbing

MOBBING

Stellen Sie sich entschieden gegen das systematische Fertigmachen von Kollegen!

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Mobbing, Bossing, Staffing – die vielen Gesichter gemeinen Verhaltens
Jeder von uns hat schon mal von einem Mob gehört. Ein „Mob“ bezeichnet eine aufgewiegelte, oft gewalttätige Menschenmenge. Zum Mobbing ist es da nur ein kleiner Gedankenschritt. Der Begriff Mobbing kommt aus dem Englischen von „to mob“, was so viel wie „belästigen“ oder „anpöbeln“ bedeutet.
So erkennen Sie beginnendes Mobbing schon früh
Eine Herausforderung beim Mobbing ist, es früh genug zu erkennen und entgegenzuwirken. Die Täter sind geschickt, handeln subtil. Oft schaffen sie es sogar, sich in der Rolle des Guten zu präsentieren und das Opfer als „überspannt“ oder „verrückt“ dastehen zu lassen. Das darf nicht passieren. Sehen Sie also genau hin.
Ihr Dienstherr muss handeln und sich schützend vor die Opfer stellen
Kommt es zu Mobbinghandlungen in Ihrer Dienststelle, ist es nicht so, dass sich die Opfer selbst um ihren Schutz kümmern müssten oder Sie als Personalrat wie ein Bodyguard hinter den Opfern stehen müssen. Nein – zuallererst muss Ihre Dienststellenleitung handeln. Dazu ist sie sogar gesetzlich verpflichtet.
Eine einmalige Schikane reicht noch nicht für einen Mobbingvorwurf
Mobbing ist nicht zu tolerieren, das ist klar. Aber: Der eine ist mehr, der andere weniger empfindlich. Was für den einen untragbar ist, steckt der andere einfach so weg. Die Frage, die sich dann stellt, ist, wann überhaupt Mobbing vorliegt. Wann müssen Sie und/oder Ihr Dienstherr im Einzelfall eingreifen?
Schweigen ist kein Mobbing
Nicht zu grüßen ist unfreundlich. Reicht es aber auch schon für einen Mobbingvorwurf? Die Antwort kommt vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (20.9.2012, Az. 10 Sa 121/12):
Mobbing führt nicht immer zu Schmerzensgeld
Ein Fall, wie er oft vorkommt: Ein Mitarbeiter leidet sehr, aber das Gericht sieht noch kein Mobbing. Aber lesen Sie selbst (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, 11.10.2023, Az. 6 Sa 48/23):
Versetzung des Opfers als geeignete Maßnahme
Nicht nur über die Frage, ob Mobbing vorliegt, sind Mitarbeitende und Arbeitgebende oft unterschiedlicher Meinung. Die Ansichten können auch darüber auseinandergehen, was denn das angemessene Mittel gegen eine Mobbingsituation oder jedenfalls eine Konfliktsituation ist.
Schmerzensgeld ist schwer durchzusetzen
Denkt man an Mobbing, kommt einem schnell eine Schmerzensgeldklage wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung in den Sinn. Grundsätzlich ist das auch nicht verkehrt, aber der Teufel steckt in der Praxis regelmäßig im Detail.
BMAS verfasst den Mobbing-Report
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Broschüre mit dem Titel „Mobbing in der Arbeitswelt – Mobbing-Report 2024“ herausgegeben, ...

Arbeitshilfen

  • Dienstvereinbarung gegen Mobbing