Nach § 80 Abs. 1 Nr. 12 Bundespersonalvertretungsgesetz (Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten) bzw. Ihrer landesgesetzlichen Regelung bestimmen Sie bei den Auswahlrichtlinien mit. Also bei dem Erlass von Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen. Nutzen Sie diese Chance. Denn damit schaffen Sie als Personalrat Sicherheit. Auswahlrichtlinien bzw. eine Dienstvereinbarung über Auswahlrichtlinien setzen Entscheidungsmaßstäbe. Sie geben vor, wie Ihr Dienstherr personelle Maßnahmen, etwa eine Einstellung, Versetzung oder Kündigung, im Einzelfall durchzuführen hat.
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