Personalrat aktuell 15.09.2024

Sonderausgabe | Geförderte Beschäftigung

Hier erfahren Sie, wie die Beschäftigung Schwerbehinderter zur Win-win-Situation wird

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Informieren Sie sich mit Ihrer Dienststellenleitung über Fördermöglichkeiten
Für Dienststellen, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, sind im SGB IX zahlreiche finanzielle Leistungen vorgesehen. Profitieren kann Ihre Dienststelle allerdings nur dann, wenn sie ihre Möglichkeiten überblickt und richtig nutzt. Lesen Sie hier, wie Sie als Personalrat Ihre Dienststelle dabei wertvoll unterstützen können.
So nehmen Sie die bürokratischen Hürden bei der Antragstellung
Bei der Beantragung von Fördermitteln für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist es wie bei den privaten Anträgen auch: Man muss durch ein bisschen Bürokratie. Vermutlich unterstützen Sie und die SBV Ihren Dienstherrn oder Ihre Kolleginnen und Kollegen bei der Antragstellung oder übernehmen diese gleich ganz. Lesen Sie in diesem Beitrag, worauf dabei zu achten ist.
Einzelfall entscheidet über die Zuständigkeit
Es ist wichtig, dass der Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt wird. Allerdings hängt die jeweilige Zuständigkeit immer vom Einzelfall ab. Hier gilt es also für Sie und die Dienststelle, die Zuständigkeit zu prüfen.
So helfen Sie, die Einstellung schwerbehinderter Menschen zu fördern
Auch der öffentliche Dienst leidet unter Fachkräftemangel. Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite suchen zahlreiche bestens ausgebildete Arbeitskräfte mit Behinderung einen Arbeitsplatz. Helfen Sie Ihrem Dienstherrn, in dieser Situation seine Chance zu erkennen und auf die Einstellung von qualifizierten schwerbehinderten Mitarbeitern zu setzen. Die Förderung, die er hierfür erhalten kann, wird ihn vielleicht endgültig überzeugen.
Ihr Dienstherr erhält diese Finanzhilfen für Umbau und Ausbau
Was Ihren Dienstherrn im Hinblick auf die Einstellung neuer schwerbehinderter Kolleginnen und Kollegen vielleicht besonders abschreckt, ist der Gedanke an die Kosten für den Arbeitsplatz. Einiges ist nicht barrierefrei, und auch die Arbeitsplätze selbst müssen für einen Menschen mit Behinderung oft stark verändert werden. Doch diese Hürden können dank finanzieller Unterstützung – bis hin zum vollständigen Ausgleich – überwunden werden. Weisen Sie Ihren Dienstherrn darauf hin und bieten Sie ihm Hilfe bei der Planung an – und zwar mit den Informationen in diesem Beitrag.
Wenn Arbeitsplätze in der Dienststelle umgestaltet werden müssen
Oft müssen Arbeitsplätze für schwerbehinderte oder gleichgestellte Beschäftigte mit technischen Arbeitshilfen ausgestattet werden. Das kostet natürlich Geld, und oft auch nicht wenig. Doch gibt es auch hier eine Förderung. Erfahren Sie im Folgenden, worauf sich die finanzielle Förderung für Dienstgeber in Form von Zuschüssen erstreckt.
Außergewöhnliche Belastung rechtfertigt Förderung
„Außergewöhnliche Belastung“ bedeutet nicht, dass Ihr Dienstherr besondere Herausforderungen auf sich nehmen muss. Es bedeutet in der Praxis beispielsweise einfach, dass ein nicht behinderter Kollege einem behinderten hin und wieder helfen und dafür seine eigene Arbeit liegen lassen muss. Dafür kann Ihr Dienstherr einen finanziellen Ausgleich beantragen.
Diese Fördermöglichkeiten gibt es
Auf welche Fördermöglichkeiten Ihr Dienstherr konkret zurückgreifen kann, habe ich Ihnen hier noch einmal zusammengefasst:

Arbeitshilfen

  • Leistungen Integrationsamt
  • Antragstellung Finanzhilfen Schwerbehinderte
  • Finanzhilfen Beschäftigung Schwerbehinderter
  • Förderung Probezeit Schwerbehinderte
  • Fördermöglichkeiten Beschäftigung Schwerbehinderter