Für Dienststellen, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, sind im SGB IX zahlreiche finanzielle Leistungen vorgesehen. Profitieren kann Ihre Dienststelle allerdings nur dann, wenn sie ihre Möglichkeiten überblickt und richtig nutzt. Lesen Sie hier, wie Sie als Personalrat Ihre Dienststelle dabei wertvoll unterstützen können.

