Personalrat aktuell 27.10.2025

NR. 21 | NOVEMBER I 2025

Top-Thema: FLEXIBLE ARBEITSMODELLE – Das sind Ihre Rechte und Pflichten als Personalrat im öD

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Keine Unterlassung wegen Aussagen im Kündigungsschutzverfahren
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat entschieden, dass eine Teamleiterin keinen Anspruch darauf hat, dass ein Kollege bestimmte Äußerungen unterlässt. Die Aussagen waren im Zusammenhang mit einem Kündigungsverfahren gefallen (7.4.2025, Az. 15 SLa 855/24).
Wenn der Personalrat krank wird – so bleiben Sie als Vorsitzender auf der sicheren Seite
Als Personalratsvorsitzender sind Sie das Gesicht des Gremiums und meist erster Ansprechpartner für die Dienststelle. Doch was passiert, wenn Sie selbst krank werden oder aus anderen Gründen ausfallen? Diese Frage wird selten gestellt, ist aber entscheidend für die Handlungsfähigkeit Ihres Personalrats.
Homeoffice und hybride Arbeitsformen – Rechte und Pflichten für Personalräte im öffentlichen Dienst
Hybride Arbeitsmodelle sind auch im öffentlichen Dienst auf dem Vormarsch. Behörden, Kliniken und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes stehen vor der Herausforderung, Arbeit vor Ort und mobiles Arbeiten miteinander zu verbinden. Sie als Personalrat spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Sie haben umfassende Mitbestimmungsrechte, wenn es um Homeoffice, flexible Arbeitszeiten und hybride Arbeitsformen geht.
Personalrat nicht angehört: außerordentliche Kündigung einer leitenden Oberärztin unwirksam
Das Arbeitsgericht (ArbG) München hat sich mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen eine außerordentliche Kündigung einer leitenden Oberärztin an der TU München wirksam ist. Die Entscheidung ist auch für Personalräte in anderen öffentlichen Einrichtungen relevant, da sie zeigt, wie entscheidend die Beteiligung des Personalrats ist (17.9.2025, Az. 15 Ca 5556/24).
Neues Urteil: Bundesbeamte haben jetzt Anspruch auf 10 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub
EU-Richtlinien geben Beschäftigten normalerweise keine direkten Ansprüche gegen ihren Arbeitgeber oder Dienstherrn. Es gibt aber Ausnahmefälle. Einen dieser Ausnahmefälle hatte das Verwaltungsgericht (VG) Köln zu entscheiden. Und es entschied sehr im Sinne des klagenden Bundesbeamten, der sich nun über zusätzlichen bezahlten Vaterschaftsurlaub freuen kann (VG Köln, 11.9.2025, Az. 15 K 1556/24).
Kündigung nach geschmacklosem WhatsApp-Scherz – das gilt auch für Personalräte
Der folgende Fall aus der freien Wirtschaft zeigt, dass auch Sie als Personalrat von den Grundsätzen der Kündigungsschutzgesetze betroffen sind. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hat sich mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen eine Kündigung wegen eines geschmacklosen Scherzes in einer WhatsApp-Gruppe zulässig ist (19.8.2025, Az. 1 Sa 104/25).
Personalräte als Zeugen – Rechte und Pflichten
Personalratsmitglieder können in gerichtlichen und insbesondere arbeitsgerichtlichen Verfahren als Zeugen geladen werden. Viele wissen nicht, dass sie dieser Ladung grundsätzlich nachkommen müssen. Gleichzeitig stehen Ihnen als Zeuge besondere Rechte zu, damit Ihre Tätigkeit im Personalrat nicht beeinträchtigt wird.

Arbeitshilfen

  • Checkliste: Einführung hybrider Arbeitsformen