Arbeitgeber in der freien Wirtschaft sind verpflichtet, zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Arbeitslosen besetzt werden können, § 164 SGB IX. Dazu müssen sie Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufnehmen. Öffentliche Arbeitgeber müssen frei werdende Stellen der Agentur sogar melden, § 165 SGB IX. Wer dies vergisst, muss zahlen (Arbeitsgericht Düsseldorf, 13.8.2025, Az. 13 Ca 2388/25).
