Das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg hat entschieden, dass die Abordnung einer Amtsleiterin innerhalb der Hamburger Verwaltung rechtswidrig war. Der Fall zeigt, wie eng rechtliche Entscheidungen und politische Vorgänge in der Praxis miteinander verknüpft sein können (14.8.2025, Az. 20 E 5720/25).
