Personalrat aktuell 01.09.2024

Nr. 17 | September I 2024

Kündigungsrecht:
Vorgesetzte haften nicht für Fehler anderer

Schwerpunkt:
Praxiswissen zum Thema Alkohol in der Dienststelle

Personalratssitzung: Feststellung der Anwesenheit
Zu einer gut vorbereiteten Personalratssitzung gehören eine ordnungsgemäße Einladung sowie eine zweckorientierte Themenauswahl. Doch wie stellen Sie fest, wer wann genau anwesend ist?
Vorgesetzte dürfen nicht für Fehler anderer zur Rechenschaft gezogen werden
Befindet sich in der Frischetheke eines Discounters verdorbenes Obst und Gemüse, rechtfertigt dies nicht immer die Kündigung des stellvertretenden Filialleiters. Ein Urteil, das Strahlkraft für alle Vorgesetzten hat (Arbeitsgericht (ArbG) Siegburg, 26.6.2024, Az. 3 Ca 386/24).
Nochmals: Achten Sie auf den Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ist erschüttert, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin unmittelbar nach einer Kündigung Bescheinigungen einreicht, die passgenau die noch verbleibende Dauer des Arbeitsverhältnisses abdecken. So sieht es auch das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern (7.5.2024, Az. 5 Sa 98/23).
Praxis-Wissen zum Thema Alkohol in der Dienststelle
Fehlende Regelungen zum Umgang mit Alkohol in der Dienststelle oder deren inkonsequentes Umsetzen führen leicht zu Konflikten. Dazu kommt, dass immer noch falsche Vorstellungen zu den physiologischen Folgen von Alkohol bestehen.
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
Liegt in Ihrer Dienststelle offensichtlich ein Alkoholproblem vor, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Dienstherrn handeln. Denn schließlich ist es im Interesse aller, dass Kolleginnen und Kollegen mit einem solchen Problem schnell geholfen wird.
Mit Eintritt in den Ruhestand enden die beamtenrechtlichen Pflichten noch lange nicht
Ein typischer Irrtum von Beamten ist, zu glauben, dass die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit automatisch auch die beamtenrechtlichen Pflichten beendet. In einem kürzlich entschiedenen Fall entschied das Verwaltungsgericht (VG) Köln, ob ein in den vorzeitigen Ruhestand versetzter Beamter eine Überprüfung seines Gesundheitszustands nach vielen Jahren verweigern darf (28.3.2024, Az. 15 L 545/24). Der Beamte war sehr überrascht.
Frauenanteil an Führungspositionen steigt kontinuierlich
Die Bundesregierung hat die Achte Jährliche Information über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes beschlossen.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist bei Selbstbetroffenheit ausgeschlossen
Eine Gleichstellungsbeauftragte ist von der Ausübung ihrer gesetzlichen Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte nach dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) bei Personalangelegenheiten in ihrer Dienststelle ausgeschlossen, wenn sie von diesen selbst betroffen ist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden (18.7.2024, Az. 5 C 14.22).

Arbeitshilfen

  • Verhaltensbedingte Kündigung Informationen
  • Wirksamer Personalratsbeschluss
  • Anwesenheitsliste