Personalrat aktuell 11.08.2025

NR. 16 | AUGUST II 2025

SCHWERPUNKTTHEMA: Ausbildung 2025 – Überwachen Sie die Unterweisung der neuen Azubis!

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Achtung bei verspäteter Rückkehr aus dem Urlaub
Verhaltensbedingte Kündigungen werden vor Gericht oft für unwirksam erklärt, etwa weil zuvor nicht abgemahnt wurde. Der Dienstherr darf es sich hier nicht zu einfach machen, wie der folgende Fall zeigt (Arbeitsgericht Herne, 8.5.2025, Az. 4 Ca 208/25).
Fiktiver Beförderungsanspruch von Amtsträgern
Freigestellte Gremiumsmitglieder arbeiten nicht mehr, Stufenaufstiege sind da schwer nachzuzeichnen. Damit das nicht zum finanziellen Bumerang wird, werden Aufstiege fiktiv nachgezeichnet. Sind Sie damit nicht zufrieden, bleibt nur der Rechtsweg (Bundesarbeitsgericht (BAG), 25.5.2025, Az. 9 AZR 5/24).
Kein Dienstunfall ohne konkrete Zuordnung zur Dienstausübung
Der folgende Fall spielt im Beamtenrecht. Um einen Unfall als Dienstunfall anerkennen zu lassen, müssen die Geschädigten den Ort und den Zeitpunkt des Unfallereignisses genau bestimmen und darüber hinaus zur Dienstausübung zuordnen können. Gelingt ihnen dies nicht, können sie auch keine Leistungen geltend machen (Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), 26.6.2025, Az. 2 A 10.24).
Wann Beschäftigte eine Zulage wegen höherer Lebenshaltungskosten beanspruchen können
Nach § 16 Abs. 5 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gibt es eine Zulage für höhere Lebenshaltungskosten. Da stellt sich natürlich die Frage, was höhere Lebenshaltungskosten sind. Das Landesarbeitsgericht in Köln stellt klar, dass höhere Lebenshaltungskosten jedenfalls nicht die Kosten sind, die alle Beschäftigten gleichermaßen treffen (10.4.2025, Az. 8 SLa 311/24).
Ausbildung 2025: Überwachen Sie die Unterweisung der neuen Auszubildenden!
Nach den Sommerferien, in Bayern etwa in rund 2 Wochen, kommen die neuen Azubis. Diese müssen erst mal in den Dienst eingewiesen werden. Für viele ist es der erste Kontakt mit der Arbeitswelt. Diese Einweisung führen nicht Sie persönlich durch, sondern Ihr Dienstherr. Das heißt aber nicht, dass Sie untätig sein müssten. Denn Sie haben hier ein Überwachungsrecht bzw. eine Überwachungspflicht – die Azubis sind ja schließlich auch Beschäftigte in Ihrer Dienststelle.
Homeoffice hat Einfluss auf die örtliche Zuständigkeit des Gerichts
§ 48 Abs. 1a Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) regelt den Rechtsweg und die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte. Für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat. Aber wo ist das bei Arbeit im Homeoffice oder bei Remote-Arbeitsplätzen (Arbeitsgericht Gera, 6.3.2025, Az. 4 Ca 131/25)?
Elternzeit und früherer Ruhestand: Was das neue BVerwG-Urteil für Sie bedeutet
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 26.6.2025 entschieden, dass Elternzeiten von Polizeivollzugsbeamten in Nordrhein-Westfalen nicht als Zeiten des Wechselschichtdienstes zählen (Az. 2 C 15-24). Was erst einmal nach einer simplen Arbeitszeitfrage klingt, hat eine wichtige beamtenrechtliche Komponente. Das Urteil betrifft zwar unmittelbar nur Polizeibeamte, hat aber grundsätzliche Bedeutung für alle Personalräte, die mit Fragen rund um Schichtarbeit und Arbeitszeitregelungen zu tun haben.
Moderne Verwaltung – Bayern, Hamburg und Thüringen zeigen, wie es geht
Die Welt wird immer digitaler, unsere Arbeit wird immer digitaler und auch die Verwaltungsleistungen des Staates sollen digitaler werden. Die Bürger sollen diese Leistungen bequem vom Tablet, Smartphone oder PC abrufen können. Sie wissen aus eigener Erfahrung, dass wir noch nicht bei der volldigitalen Verwaltung angekommen sind, doch einige Bundesländer sind hier auf einem sehr guten Weg.

Arbeitshilfen

  • Muster-Dienstvereinbarung: Langzeiterkrankte Mitarbeiter in der Dienststelle halten
  • Muster-Formulierung: Anzeige der Elternzeit